Ist die Einführung einer Mail Archivierung ohne Zustimmung des BR zulässig?
Hallo,
habe folgende Frage:
bei uns wurde kurzfristig ohne Infornation des BR eine Mailarchivierungs Software eingeführt! Dabei handelt es sich um "Mailstore Mailarchiv"
Mit der Einführung wurden zum einen alle Mails älter als 2 Jahre in dieses Archiv geschoben ( Bearbeiten Löschen usw. ist nicht mehr möglich), zum zweiten "wandern" alle neu eingehenden und ausgehenden Mails automatisch in entsprechenden Mailordner welche auch nicht mehr gelöscht werden können.
Dieser Vorgang wurde am Do. angekündigt und übers WE umgesetzt.
Als BR Mitglied stelle ich mir die Frage ob dieses ohne Information / Mitbestimmung möglich ist da, dadurch eine Technische Möglichkeit der Kontrolle des Mitarbeiters (dessen) Mailverkehrs möglich wird..
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
15.04.2013 um 16:39 Uhr
Ja Mitbestimmung ist angebracht nach §87.1.6
und so sieht es eine Beratungsfirma für den Mittelstand
16.04.2013 um 15:04 Uhr
Zusätzlich ist aber zu beachten, das die Firma gesetzlich verpflichtet ist "geschäftsrelevante" eMails zu archivieren. (Stichwort: GdPU -- http://de.wikipedia.org/wiki/Grunds%C3%A4tze_zum_Datenzugriff_und_zur_PrC3%BCfbarkeit_digitaler_Unterlagen) Die Trennung "relevant" von "unrelevant" ist schwer realisierbar, daher wird fast immer "alles" gespeichert. Fazit --> Also unbedingt eine BV abschließen in der die Zugriffe auf diese Daten geregelt ist.
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