Erstellt am 08.06.2022 um 15:49 Uhr von Muschelschubser
Bei ifb steht einiges zum WA drin.
https://www.ifb.de/wissen/wirtschaftsausschuss/wirtschaftsausschuss-gruenden
https://www.ifb.de/wissen/wirtschaftsausschuss/wirtschaftsausschusssitzung
Die Besetzung des Sprechers ist offensichtlich nicht explizit im Gesetz geregelt, so dass auch ein Nicht-BRM in Frage käme. Die Kommunikation gegenüber des BR wäre aber mit einem BRM als Sprecher wesentlich praktikabler.
Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit wird auf §79 BetrVG verwiesen, analog zur BR-Arbeit. Darunter fällt nicht die Bekanntgabe der Ämter, wohl aber Geschäftszahlen, Kundenlisten, Vertragsinhalte etc.
Erstellt am 09.06.2022 um 18:02 Uhr von netteannette
Warum sollte der BR nicht bekannt geben dürfen, mit welchen Personen er welche Ausschüsse besetzt hat und wer in diesen Ausschüssen welche Aufgaben/Positionen innehat? Der BR ist doch kein Geheimrat und die MA wollen gerade jetzt nach den Wahlen doch sicherlich wissen, wer wo welche Aufgabe im BR hat. Wir haben immer einen Daueraushang, auf welchem die MA sehen, welches BR-Mitglied in welchem Ausschuss sitzt.