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Wirtschaftsausschuss

L
Lara23040911
Jun 2022 bearbeitet

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir mal wieder schnell Weiterhelfen. Muss der Sprecher des Wirtschaftsausschusses ein Betriebsratsmitglied sein ? Und darf der Witschaftsausschuss alleine den Mitarbeitern etwas mitteilen, wie zum Beispiel wen Sie sich als Sprecher und Stellvertreter und Protokollführer ausgesucht haben? Vielen Dank im Vorraus

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

08.06.2022 um 17:49 Uhr

Bei ifb steht einiges zum WA drin.

https://www.ifb.de/wissen/wirtschaftsausschuss/wirtschaftsausschuss-gruenden https://www.ifb.de/wissen/wirtschaftsausschuss/wirtschaftsausschusssitzung

Die Besetzung des Sprechers ist offensichtlich nicht explizit im Gesetz geregelt, so dass auch ein Nicht-BRM in Frage käme. Die Kommunikation gegenüber des BR wäre aber mit einem BRM als Sprecher wesentlich praktikabler.

Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit wird auf §79 BetrVG verwiesen, analog zur BR-Arbeit. Darunter fällt nicht die Bekanntgabe der Ämter, wohl aber Geschäftszahlen, Kundenlisten, Vertragsinhalte etc.

N
netteannette

09.06.2022 um 20:02 Uhr

Warum sollte der BR nicht bekannt geben dürfen, mit welchen Personen er welche Ausschüsse besetzt hat und wer in diesen Ausschüssen welche Aufgaben/Positionen innehat? Der BR ist doch kein Geheimrat und die MA wollen gerade jetzt nach den Wahlen doch sicherlich wissen, wer wo welche Aufgabe im BR hat. Wir haben immer einen Daueraushang, auf welchem die MA sehen, welches BR-Mitglied in welchem Ausschuss sitzt.

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