Erstellt am 18.03.2013 um 12:04 Uhr von Kölner
@koala
Woraus resultieren denn die 14 Tage-Ausschreibungsfrist? BV?
Wenn nicht:
Hier will der AG einen AN, der schon befristet beschäftigt ist, einstellen! Warum ziert Ihr Euch? Gibt es andere Gründe?
Zumal: Wenn Ihr länger wartet, wird es nicht wahrscheinlicher, dass der AG sich umentscheidet.
Man kann also durchaus auch mal schnell reagieren...
Erstellt am 18.03.2013 um 12:17 Uhr von Hoppel
@ koala
Es gibt keinen §, der eine 14tägige interne Ausschreibungsfrist vorschreibt. Aber eine interne Stellenausschreibung macht i.d.R. nur dann Sinn, wenn möglichst alle AN davon Kenntnis nehmen können. In diesem Sinne hält das BAG eine Dauer von 14 Tagen für angemessen.
Habt Ihr konkrete Regelungen per BV getroffen? Dann müsst Ihr Euch auch daran halten.
Auch hätte der AG die Stelle ja postwendend nach der Kündigung des 2. Kollegen ausschreiben können, dann käme er jetzt nicht in zeitliche Bedrängnis.
Als BR könnte man dem AG aber signalisieren, dass man kein Fass aufmachen würde.
So würde ich´s als BR sehr begrüßen, wenn aus einem befristeten ein unbefristeter AV wird.
Erstellt am 18.03.2013 um 12:21 Uhr von gironimo
wie Kölner schon schreibt:
Praktische Lösungen sind gefragt.
Im § 93 BetrVG ist lediglich geregelt, dass der BR eine Ausschreibung verlangen kann. Festgelegte Fristen gibt es da nicht. Die könnte man in einer freiwilligen BV vereinbaren. In der Praxis steht man sich aber mit einer derartigen Frist oft genug selbst im Weg.
Erstellt am 18.03.2013 um 12:24 Uhr von AlterMann
Warum zieht der AG die Stellenausschreibung nicht einfach zurück? Die Stelle ist mit dem befristeten Kollegen doch schon besetzt.
Erstellt am 18.03.2013 um 12:48 Uhr von Kölner
@AlterMann
Naja...die freie Stelle ja scheinbar nicht!
Erstellt am 18.03.2013 um 13:25 Uhr von AlterMann
Hm.. Du hast Recht. Ich hatte das jetzt so verstanden, dass der befristete Mitarbeiter entfristet werden soll und dessen ursprüngliche Stelle wegfällt. Aber da habe ich in die Frage vielleicht zu viel hinein interpretiert. Vor allem ist nicht klar, ob beide die gleiche Arbeit machen.