Erstellt am 11.03.2013 um 18:23 Uhr von Kölner
@WoaName
Ne, Listenwahl ist ausgeschlossen.
Erstellt am 12.03.2013 um 13:27 Uhr von Petrus
Kommt drauf an...
> Es wurde mit dem AG das vereinfachte einstufige Verfahren vereinbart.
Von wem jetzt? Vom "alten" BR? Der Wahlvorstand wurde ja scheinbar erst *nach* dieser Vereinbarung bestellt...
Und da gemäß §14a (5) der _Wahlvorstand_ das vereinfachte Verfahren mit dem ArbGeb vereinbaren müsste... Macht der WV dies nicht, ist selbstverständlich Listenwahl möglich.
Wurde das vereinfachte Verfahren jedoch vom WV gemäß §14a(5) mit dem ArbGeb vereinbart, ist Listenwahl nicht möglich. Die gibt es nämlich im vereinfachten Verfahren nicht.
(Die Namen aller Kandidaten von allen gültigen Wahlvorschlagslisten landen nach §34(1) WO in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel)
Ansonsten: Warum müsst ihr denn jetzt schon wählen? Regulär ist es doch erst in einem Jahr soweit!?