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BR-Wahl 2014 vereinfachtes einstufiges Verfahren. Wenn Mitarbeitern bekannt ist, dass Sie an der Wahlversammlung wegen Urlaub nicht anwesend sind, besteht die Möglichkeit der vorherigen Stimmabgabe, wenn díe Wahlurne für niemanden ausser dem Wahklvorstand zugänglich ist? Fall: Wahl ist am Donnerstag 6. März, kann der Mitarbeiter, der sich in dieser Woche im Urlaub befindet, bereits am 28.02. (einen Tag nach Fristablauf zur Veröffentlichung der Wahlvorschläge) seinen Stimmzettel (inkl. Merkblatt) in die Wahlurne geben oder m u s s er das per Post machen ???
Community-Antworten (5)
18.02.2014 um 09:46 Uhr
Abgabe per Briefwahl. Und am Wahltag werden die Wahlumschläge der Briefwähler zusätzlich in die Urne geworfen und die Abgabe registriert.
Also Brief an Wähler senden mit Wahlschein und Rückumschlag und den gleichen Umschlag, wie ihn auch alle anderen Wähler benutzen (darf nicht unterschiedlich sein). Der Wähler steckt seinen Wahlschein in den Wahlumschlag und den Wahlumschlag in einen Rückumschlag. Am Wahltag wird der Rückumschlag geöffnet und der darin enthaltene Wahlumschlag in die Urne geworfen und die Abgabe notiert.
Wichtig: Auf dem Wahlumschlag darf nichts geschrieben stehen, hatten wir schon, dass da Leute ihren Namen drauf geschrieben hatten. Das macht die Stimme ungültig und der Umschlag wird mit Inhalt vernichtet (Wahlgeheimnis).
18.02.2014 um 10:02 Uhr
Hallo "Emmelmann", danke für die Antwort zu meiner nicht gestellten Frage. Mir geht es nur darum, ob der Mitarbeiter, der am Wahltag nicht da ist, den Wahlumschlag bereits v o r h e r in die Wahlurne geben kann, um den Postversand zu vermeiden oder muss ich die Antwort so verstehen, dass der "Briefwähler" den Wahlumschlag mit Stimmzettel, das Merkblatt und den vorfrankierten Umschlag mit nach Hause nimmt dort bearbeitet und ihn definitiv per Post schicken muss?
18.02.2014 um 10:37 Uhr
Nein - es ist schon so, wie Emmelmann schreibt. Wer vorher wählt, muss die Briefwahlunterlagen so ausfüllen. Dann kann er Euch den Rückumschlag in die Hand drücken und Ihr verfahrt dann am Wahltag wie beschrieben. Die Urne selbst ist nur geöffnet, wenn Wahlzeit ist. Zu beginn muss sie leer sein.
18.02.2014 um 12:20 Uhr
Um das zu gewährleisten, wird sie bei uns erst im Beisein des ersten Wählers nach Eröffnung des Wahllokals verschlossen, versiegelt und auf dem Siegel von diesem Wähler mit unterschrieben. Da gibt es nichts, mit vorher einwerfen (fällt ja unten wieder raus ...)
18.02.2014 um 12:53 Uhr
Hallo Emmelmann, Hallo Gironimo und Servus Oblatixx, danke ganz herzlich für Eure Hinweise - jetzt weiß ich bescheid und wir werden entsprechend verfahren.
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