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Frage zur BR-Wahl

W
WoaName
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mal wieder drei Frage an die Kollegen, wie Ihr die Bestimmungen lest:

  1. Wie lange muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, um bei einer BR-Wahl zu wählen.
  2. Wie lange muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, um bei einer BR-Wahl gewählt werden zu können.
  3. Wenn bei einem Mitarbeiter bekannt ist, dass er kurz nach der BR-Wahl das Unternehmen verlässt, darf er dann noch mitwählen?

Danke WoaN

1.27902

Community-Antworten (2)

K
Kölner Akzeptiert

11.03.2013 um 12:59 Uhr

@WoaName

  1. 1 Sekunde (aktives Wahlrecht)!
  2. 6 Monate (passives Wahlrecht), wobei auch Beschäftigungszeiten im Konzern dazuzählen können...
  3. darf er, er muss halt am Wahltag beschäftigt sein...
W
WoaName

11.03.2013 um 13:43 Uhr

Vielen Dank !

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