Stundenverschreibung bei Seminaren
Die Seminare bei der W.A.F ect. gehen exakt 8 Stunden. Wir haben jetzt von der GF massiv ärger bekommen, warum wir diesbezuglich die gesetzlich vorgeschriebene pause nicht verschrieben haben. Konret hätten wir eine halbe Stunde abziehen sollen. Haben wir da was falsch gemacht? Wie werden Seminare bei euch verschrieben?
Community-Antworten (7)
01.03.2013 um 09:25 Uhr
Was soll das denn, ihr meldet bei Seminaren dem Arbeitgeber die Stunden ? Ihr bekommt für jeden Seminartag die Zeit bezahlt die ihr normalerweise gearbeitet hättet. Nicht mehr und nicht weniger.
01.03.2013 um 09:41 Uhr
Wir geben keine Zeiten durch, aber in den Kostenaufstellungen der Seminarveranstalter ist der Kursplan mitangebenen. Hier haben sie sich auch die informationen gezogen. Auf jeden fall wird da jetzt sehr viel Druck ausgeübt. Unsere frage ist, wie ist das rechtlich zu sehen?
01.03.2013 um 09:44 Uhr
Ich verstehe den Hintergrund trotzdem nicht. Betriebsratsarbeit, dazu zählen auch Seminare fallen nicht unter die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.
01.03.2013 um 11:01 Uhr
Nein - Ihr habt vermutlich nichts falsch gemacht. Euer AG redet wirr. Fragt ihn doch mal, wie er auf seine Berechnung kommt.
Ansonsten möge er sich mal mit dem Seminaranbieter unterhalten.
01.03.2013 um 11:30 Uhr
Guckst Du hier:
§37 (6) BetrVG: Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Absatzes 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Heißt: Jeder Schulungstag wird als Arbeitszeit eines Vollzeit-AN angesehen, egal wie lange er gedauert hat. Ausnahme: Der Schulungstag wird vom Anbieter ausdrücklich z.B. nur als halber Tag angesetzt. So ist es eben möglich, dass bei einigen Anbietern z.B. Anreise- und Abreisetag kürzer sind, und trotzdem als VZ-AT gelten, die Tage des Seminars müssen im Durchschnitt über das gesamte Seminar nur je einen Vollzeit-Schulungstag ergeben (wie lange dieser auch dauern mag, das ist nicht exakt geregelt). Trotzdem gelten alle Tage als ein ganzer Schulungstag = AZ eines Vollzeit-AN.
Abgesehen davon:
warum wir diesbezuglich die gesetzlich vorgeschriebene pause nicht verschrieben haben.
Wie schon in einem anderen aktuellen Thread diskutiert, findet das ArbZG auf BR-Arbeit keine Anwendung, eine "gesetzlich vorgeschriebene Pause" gibt es also nicht. Natürlich habt ihr während des Seminars auch die Pausen gemacht. Aus o.g. Gründen kann es dem AG aber egal sein, wann und wie viel Pausen ihr gemacht habt.
01.03.2013 um 12:19 Uhr
Aus dem Seminarplan gehen doch auch die etfolgten Pausen hervor. Denn kein Seminar geht 8 Stunden am Stück.
02.03.2013 um 11:03 Uhr
@trizan Du kannst doch lesen.... Warum folgst Du nicht einfach den Ausführungen von rkoch? Dann erledigt sich so ein unsinniger Kommentar von ganz allein.
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