Erstellt am 01.03.2013 um 08:25 Uhr von rolfo
Was soll das denn, ihr meldet bei Seminaren dem Arbeitgeber die Stunden ?
Ihr bekommt für jeden Seminartag die Zeit bezahlt die ihr normalerweise gearbeitet hättet. Nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 01.03.2013 um 08:41 Uhr von Keinstress
Wir geben keine Zeiten durch, aber in den Kostenaufstellungen der Seminarveranstalter ist der Kursplan mitangebenen. Hier haben sie sich auch die informationen gezogen. Auf jeden fall wird da jetzt sehr viel Druck ausgeübt. Unsere frage ist, wie ist das rechtlich zu sehen?
Erstellt am 01.03.2013 um 08:44 Uhr von rolfo
Ich verstehe den Hintergrund trotzdem nicht. Betriebsratsarbeit, dazu zählen auch Seminare fallen nicht unter die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.
Erstellt am 01.03.2013 um 10:01 Uhr von gironimo
Nein - Ihr habt vermutlich nichts falsch gemacht. Euer AG redet wirr. Fragt ihn doch mal, wie er auf seine Berechnung kommt.
Ansonsten möge er sich mal mit dem Seminaranbieter unterhalten.
Erstellt am 01.03.2013 um 10:30 Uhr von rkoch
Guckst Du hier:
§37 (6) BetrVG:
Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Absatzes 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Heißt: Jeder Schulungstag wird als Arbeitszeit eines Vollzeit-AN angesehen, egal wie lange er gedauert hat. Ausnahme: Der Schulungstag wird vom Anbieter ausdrücklich z.B. nur als halber Tag angesetzt. So ist es eben möglich, dass bei einigen Anbietern z.B. Anreise- und Abreisetag kürzer sind, und trotzdem als VZ-AT gelten, die Tage des Seminars müssen im Durchschnitt über das gesamte Seminar nur je einen Vollzeit-Schulungstag ergeben (wie lange dieser auch dauern mag, das ist nicht exakt geregelt). Trotzdem gelten alle Tage als ein ganzer Schulungstag = AZ eines Vollzeit-AN.
Abgesehen davon:
> warum wir diesbezuglich die gesetzlich vorgeschriebene pause nicht verschrieben haben.
Wie schon in einem anderen aktuellen Thread diskutiert, findet das ArbZG auf BR-Arbeit keine Anwendung, eine "gesetzlich vorgeschriebene Pause" gibt es also nicht. Natürlich habt ihr während des Seminars auch die Pausen gemacht. Aus o.g. Gründen kann es dem AG aber egal sein, wann und wie viel Pausen ihr gemacht habt.
Erstellt am 01.03.2013 um 11:19 Uhr von trizan
Aus dem Seminarplan gehen doch auch die etfolgten Pausen hervor. Denn kein Seminar geht 8 Stunden am Stück.
Erstellt am 02.03.2013 um 10:03 Uhr von Kölner
@trizan
Du kannst doch lesen....
Warum folgst Du nicht einfach den Ausführungen von rkoch? Dann erledigt sich so ein unsinniger Kommentar von ganz allein.