Hallo, wir sind bereits beim Aushang der Wählerliste sowie Wahlorodnung. In wie fern dürfen denn Mitarbeiter der Geschäftsleitung kanditieren. Hängt das von der vorhandenen Prokura ab ???
Erstellt am 12.03.2010 um 10:47 Uhr von Scorpion @schloz Nicht unbedingt. Lese mal den § 5 BetrVG sorgfältig durch.
Erstellt am 12.03.2010 um 12:20 Uhr von Immie Vielleicht hätte man sich das schon beim erstellen der Wählerliste fragen müssen.