Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal Eure geschätzte Meinung zu folgendem Fall:

Ein leitender Angestellter hat in seinem Arbeitsvertrag den Passus stehen: "Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Nach erfolgreicher Probezeit erhält der Mitarbeiter Prokura"
Der Angestellte hat am 01.01. begonnen und bereits am 16.01. verfaßt der GF eine Mitteilung an alle Mitarbeiter, das Herr XY wegen seiner Position und seines Einsatzes bei der Firma Prokura verliehen wird.

Zum 31.5. muss die Firma Insolvenz anmelden. Und zum 15.6. wird Herrn YX innerhalb seiner Probezeit gekündigt zum 31.7.

Unterschrieben ist die Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, einem Gesellschafter der GmbH & Co. KG, einem hinzugezogenen Unternehmensberater seitens des Insolvenzverwalters und einem Prokuristen. Nicht jedoch von dem amtierenden GF.

Meine erste Frage:
War durch die vorzeitige Verleihung der Prokura die Probezeit damit faktisch vorzeitig beendet?
Ist die Kündigung überhaupt wirksam, da der GF die Kündigung nicht unterschrieben hat. (hat von der Kündigung auch nichts gewußt)

Vielleicht kann mir jemand von euch etwas dazu sagen. Vielen Dank im voraus.