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Zeitvertrag nicht verlängert

L
Leuchtfeuer
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kollegen, ich brauche eure Hilfe! In unserer Firma wird der Zeitvertrag eines Kollegen nicht mehr verlängert. Die zwei Jahre sind auch ausgeschöpft. Er hat seine Arbeit gut verrichtet. Nun will der Chef einen neuen Kollegen wiederum mit Zeitvertrag einstellen, und hat dann wieder die Möglichkeit die zwei Jahre nach dem TzBFG voll auszuschöpfen. Kann der Kollege der nun gegen muss, und dem neuen Kollegen weichen muss, etwas tun damit er seinen Arbeitsplatz eventuell behält. Können wir als Betiebsrat irgendetwas tun? Vielen Dank für Eure Hilfe Schöne Grüsse Leuchtfeuer

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Community-Antworten (14)

M
Mainpower

14.02.2013 um 09:37 Uhr

Hallo, der Vertrag läuft aus und der Kollege ist weg. Der BR kann da nichts tun. Auch ist es legitim einen anderen AN mit Zeitvertrag an der Stelle des ausscheidenden Kollegen zu beschäftigen.

G
gironimo

14.02.2013 um 09:46 Uhr

Der BR könnte den AG davon überzeugen, den AN (wenn er ihn schon nicht fest einstellt), mit einem Sachgrund weiter befristet zu beschäftigen.

N
NoPain

14.02.2013 um 09:52 Uhr

@mainpower,

Der BR kann da nichts tun. Auch ist es legitim einen anderen AN mit Zeitvertrag an der Stelle des ausscheidenden Kollegen zu beschäftigen.

So pauschal ausgedrückt ist die Anwort natürlich falsch!

@leuchtfeuer,

beschäftigt Euch mal mit der Thematik wann nach § 14 TzBfG befristet werden darf, auch unter welchen Umständen eine sachgrundlose Befristung möglich ist. Sollten Euch da Probleme ins Auge fallen die möglicherweise eine Umgehung des KschG nahe legen, solltet Ihr das den betreffenden AN auch sagen ;) Heute ist auch eine Kommentierung des TzBfG eine Pflichtlektüre ;)

D
DocPille

14.02.2013 um 10:04 Uhr

@gironimo

bist du dir sicher mit deiner Aussage?

§14 TzBfG Satz 2

G
gironimo

14.02.2013 um 10:10 Uhr

docpille

meinst Du § 14 Abs. 2 Satz 2TzBfG ?

Absatz 2 Satz 1: Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Absatz 2 Satz :2 Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

In diesem Absatz geht es um zeitlich befristete Verträge.

K
Kulum

14.02.2013 um 10:46 Uhr

NoPain

Mich würde interessieren, wann denn deiner Meinung nach eine sachgrundlose Befristung eines AN, der noch nie im Unternehmen gearbeitet hat (ok, dank der netten Herren vom BAG wenigstens während der letzten drei Jahre nicht), eine sachgrundlose Befristung nicht möglich sein soll.

Ich bin da ganz bei mainpower und gironimo

B
blackjack

14.02.2013 um 11:55 Uhr

Die Kommentierung besagt; Die Befristung des Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer gerade zur Deckung des vorübergehenden Bedarfs eingestellt wird. Der Arbeitgeber darf einen vorübergehenden Mehrbedarf nicht zum Anlass nehmen, beliebig viele Arbeitnehmer befristet einzustellen. Demnach hat- NoPain- schon einen Weg beschrieben.

K
Kulum

14.02.2013 um 12:04 Uhr

Nö black. Vorübergehende Mehrarbeit ist ein Sachgrund. §14 Abs.1 Ziff.1 TzBfG - demnach hat NoPain gerade keinen Weg aufgezeigt

W
Watschenbaum

14.02.2013 um 12:09 Uhr

da gibts eigentlich nicht viel dazu zu sagen, außer daß der Vertrag ausläuft, der Kollege nichts dagegen machen und der BR nur an ein "Goodwill" des AG appellieren kann

B
blackjack

14.02.2013 um 12:37 Uhr

Kulum, wann, wie, warum wird denn sachgrundlos befristet?

K
Kulum

14.02.2013 um 13:24 Uhr

Immer öfter, per Vertrag und das "warum" spielt bei Befristung ohne Sachgrund keine Rolle. Deswegen ist es ja gerade ohne Sachgrund

B
blackjack

14.02.2013 um 13:28 Uhr

Andersrum, warum stellt der Arbeitgeber sachgrundlos befristet ein? Irgend einen Grund sollte er doch haben.

K
Kulum

14.02.2013 um 13:36 Uhr

Flexibilität? Mir brauchst du nicht die Nachteile für den AG aufzählen, erst Recht nicht für den AN - ich bin aktiver Gewerkschafter. Im Grunde könnte man sagen, der AG macht das, weil er es kann - und darf

S
Snooker

14.02.2013 um 13:39 Uhr

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