Chef kann in Aufenthaltsraum gucken
Hallo zusammen,
Unser Cheffe, kann von seinem Arbeitsplatz im 1 OG in den Aufenthaltsraum gucken und die MA kontrolieren. Viele Kollegen fühlen sich beobachtet und können die Pausen nicht zur Erholung nutzen, sondern haben Angst das Cheffe kontroliert ob der einzelne vielleicht seine Pause ein wenig verlängert.( Kollegen halten sich in der Regel an die Pausenzeiten). Können wir als BR das innenliegende Fenster, was nicht zu öffnen ist mit einem schönen Bild/Poster zuhängen, damit die Kollegen ungestört ihre Pause wahrnehmen können? Wir haben noch 2 Schöne Fenster nach außen, welche auch zu öffnen sind. An Licht sowie Frischluft wird es den Kollegen nicht fehlen.
Gibt es Urteile etc. wo sowas schon mal geregelt wurde?
Community-Antworten (9)
25.01.2013 um 18:28 Uhr
Was ich einfach tun würde: Poster aufhängen und fertig.
Wenn keine Reaktion erfolgt - alles ist gut. Wenn Reaktion erfolgt: Den AG auf § 87 Abs 1 Nr. 8 BetrVG hinweisen (8. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen.....) und fordern, dass eine Gardine oder sonstiger Sichtschutz angebracht werden soll.
Streng genommen darf der BR ja nicht handeln sondern nur beschließen, dass der AG zu handeln habe; wenn man sich mit ihm geeinigt hat. Wäre ja mal was für eine Einigungsstelle.
25.01.2013 um 17:12 Uhr
kainil, ob es Urteile gibt, weiß ich nicht. Wenn alle ihre Pausenzeiten einhalten, was gibt es dann für den Chef zu gucken. Ich würde als Chef auch nicht die verlängerten Pausen bezahlen wollen. Versucht es doch mit dem Zuhängen des Fensters und wartet auf die Reaktion.
25.01.2013 um 17:23 Uhr
das Aufhängen von Postern o.ä. wäre doch eine Frage der Ordnung im Betrieb
die Begründung, damit eine evtl. unbeobachtete Verlängerung der Pause zu decken, sollte man lieber nicht anbringen,-)
25.01.2013 um 17:38 Uhr
dreht den Spieß doch mal um...alle beobachten Cheffe....
25.01.2013 um 17:40 Uhr
Das Aufhägen von Postern kann der AG einfach ohne MB aus feuerschutzgründen verbieten.
25.01.2013 um 18:30 Uhr
Leserin, glaubst du den Mist selber, den du hier schreibst ?
25.01.2013 um 18:46 Uhr
Watschebau!!
JA!!
kein Quatsch oder Mist!
Denn genau bei und ist es so geschehen! Alle Poster auch die im BR Büro mussten auf Veranlassung der Feuerwehr entfernt werden. Grund sie können im Brandfall die Einsicht in die Räume einschränken.
Es gab nur die eine Lösung, wir haben mit Zustimmung der Feuerwehr in einem Abstand von ca. 100 cm Ständer aufgestellt.
Ich war bei der Abnahme des Gebäudes durch die Feuerwehr selbst als BR anwessent. Doch auch unser BR-Koll welche bei der Feuerwehr wahren, hatten und schon vorher auf das Kommende hingewiesen.
Glasfläschen dürfen heute aus Feuerschutzgründen nicht mehr mit Postern beklebt werden.
PS: Beim Betrieb meiner Frau, > 90% Glas ist es ebenso geschehen. Da hatten dann sogar die weiblichen Beschäftigte teils große Problem, wenn sie in kurzen Röcken dann in die Büros saßen. Hier wurden dann Teils die Büromöbel anders gestellt. Auch der BR war machtlos gegen die Feuerwehr.
25.01.2013 um 18:57 Uhr
dann hängt mal halt etwas Nichtbrennbares auf
Gebäude, die neu abgenommen werden, sind ja sowieso ein Thema für sich und nicht zu vergleichen mit bestehenden Gebäuden (Bestandsschutz), noch dazu kommt es ja auch immer auf die Eigenart des Betriebes an und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes
was macht man, wenn es in einem Raum gar kein Fenster gibt ? da kann auch niemand reinschauen (Einsicht in den Brandraum)
25.01.2013 um 19:10 Uhr
Hallo, Ihr habt Probleme. Glaubt Ihr ernsthaft euer´Chef hat nichts besseres zu tun als aus dem Fenster schauen wenn ihr Pause habt. Ich glaube diese blöße würde sich kein Chef geben und sich lächerlich machen. Was würdet ihr tun wenn der Chef seine Pause auch im Aufenthaltsraum verbringen würde?? Ihn rausschmeissen oder zum verlassen des Raumes auffordern??
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