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Chef kann in Aufenthaltsraum gucken

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unser Cheffe, kann von seinem Arbeitsplatz im 1 OG in den Aufenthaltsraum gucken und die MA kontrolieren. Viele Kollegen fühlen sich beobachtet und können die Pausen nicht zur Erholung nutzen, sondern haben Angst das Cheffe kontroliert ob der einzelne vielleicht seine Pause ein wenig verlängert.( Kollegen halten sich in der Regel an die Pausenzeiten). Können wir als BR das innenliegende Fenster, was nicht zu öffnen ist mit einem schönen Bild/Poster zuhängen, damit die Kollegen ungestört ihre Pause wahrnehmen können? Wir haben noch 2 Schöne Fenster nach außen, welche auch zu öffnen sind. An Licht sowie Frischluft wird es den Kollegen nicht fehlen.

Gibt es Urteile etc. wo sowas schon mal geregelt wurde?

1.96409

Community-Antworten (9)

G
gironimo Akzeptiert

25.01.2013 um 18:28 Uhr

Was ich einfach tun würde: Poster aufhängen und fertig.

Wenn keine Reaktion erfolgt - alles ist gut. Wenn Reaktion erfolgt: Den AG auf § 87 Abs 1 Nr. 8 BetrVG hinweisen (8. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen.....) und fordern, dass eine Gardine oder sonstiger Sichtschutz angebracht werden soll.

Streng genommen darf der BR ja nicht handeln sondern nur beschließen, dass der AG zu handeln habe; wenn man sich mit ihm geeinigt hat. Wäre ja mal was für eine Einigungsstelle.

D
DrHouse

25.01.2013 um 17:12 Uhr

kainil, ob es Urteile gibt, weiß ich nicht. Wenn alle ihre Pausenzeiten einhalten, was gibt es dann für den Chef zu gucken. Ich würde als Chef auch nicht die verlängerten Pausen bezahlen wollen. Versucht es doch mit dem Zuhängen des Fensters und wartet auf die Reaktion.

W
Watschenbaum

25.01.2013 um 17:23 Uhr

das Aufhängen von Postern o.ä. wäre doch eine Frage der Ordnung im Betrieb

die Begründung, damit eine evtl. unbeobachtete Verlängerung der Pause zu decken, sollte man lieber nicht anbringen,-)

L
Laffo

25.01.2013 um 17:38 Uhr

dreht den Spieß doch mal um...alle beobachten Cheffe....

L
leserin

25.01.2013 um 17:40 Uhr

Das Aufhägen von Postern kann der AG einfach ohne MB aus feuerschutzgründen verbieten.

W
Watschenbaum

25.01.2013 um 18:30 Uhr

Leserin, glaubst du den Mist selber, den du hier schreibst ?

L
leserin

25.01.2013 um 18:46 Uhr

Watschebau!!

JA!!

kein Quatsch oder Mist!

Denn genau bei und ist es so geschehen! Alle Poster auch die im BR Büro mussten auf Veranlassung der Feuerwehr entfernt werden. Grund sie können im Brandfall die Einsicht in die Räume einschränken.

Es gab nur die eine Lösung, wir haben mit Zustimmung der Feuerwehr in einem Abstand von ca. 100 cm Ständer aufgestellt.

Ich war bei der Abnahme des Gebäudes durch die Feuerwehr selbst als BR anwessent. Doch auch unser BR-Koll welche bei der Feuerwehr wahren, hatten und schon vorher auf das Kommende hingewiesen.

Glasfläschen dürfen heute aus Feuerschutzgründen nicht mehr mit Postern beklebt werden.

PS: Beim Betrieb meiner Frau, > 90% Glas ist es ebenso geschehen. Da hatten dann sogar die weiblichen Beschäftigte teils große Problem, wenn sie in kurzen Röcken dann in die Büros saßen. Hier wurden dann Teils die Büromöbel anders gestellt. Auch der BR war machtlos gegen die Feuerwehr.

W
Watschenbaum

25.01.2013 um 18:57 Uhr

dann hängt mal halt etwas Nichtbrennbares auf

Gebäude, die neu abgenommen werden, sind ja sowieso ein Thema für sich und nicht zu vergleichen mit bestehenden Gebäuden (Bestandsschutz), noch dazu kommt es ja auch immer auf die Eigenart des Betriebes an und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes

was macht man, wenn es in einem Raum gar kein Fenster gibt ? da kann auch niemand reinschauen (Einsicht in den Brandraum)

M
Mainpower

25.01.2013 um 19:10 Uhr

Hallo, Ihr habt Probleme. Glaubt Ihr ernsthaft euer´Chef hat nichts besseres zu tun als aus dem Fenster schauen wenn ihr Pause habt. Ich glaube diese blöße würde sich kein Chef geben und sich lächerlich machen. Was würdet ihr tun wenn der Chef seine Pause auch im Aufenthaltsraum verbringen würde?? Ihn rausschmeissen oder zum verlassen des Raumes auffordern??

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