@Püppi
Ganz so locker würde ich dies nicht betrachten.
1. Da es sich hier nicht um ein Grundlagenseminar sondern um ein spezielles Seminar handelt, muss ein betrieblicher Bezug zum Seminar vorliegen. Sollte dies der Fall sein, können natürlich jederzeit ein oder zwei Mitglieder des BR zu diesem Seminar geschickt werden. Bei größeren Betrieben auch mehr.
2. Abhängig vom Inhalt und Dokumentation des Seminars, die ja dem AG mitgeteilt wird, kann der AG durchaus zu der Meinung kommen, dass es sich um gleiche Inhalte handelt und er diesem nicht unbedingt zustimmen muss.
Hier sollte unbedingt ein Augenmerk auf die Dokumentation der Seminare gelegt werden. Eine mündliche Mitteilung an den AG, dass dieses Thema nur am Rande angesprochen wurde, sollte auch tunlichst vermieden werden. Einmal davon abgesehen, dass keiner von ihm erwarten kann dass er dieses auch Glauben muss, trägt es auch zu einer unnötigen negativen Beurteilung des besuchten Seminars bei. Auch könnte hier ein berechtigter Grund zur Aufforderung, einen anderen Anbieter zu wählen abgeleitet werden. Etwa dann, wenn in der Beschreibung zum Seminar das Thema Dienstplan mit aufgeführt war, letztlich aber kaum behandelt wurde.
Hier wäre wichtig zu Wissen, ob dieses Seminar als Überschrift und somit als Hauptthema die Behandlung von Dienstplänen hatte, oder dieses nur in der Beschreibung als weiteres Thema angeführt war.
Sollte letzteres der Fall sein und das neue Seminar als Hauptthema Schichtpläne als Inhalt haben, so sehen eure Karten gut aus. Ist es auch hier nur ein zusätzliches Thema, könnte der AG mit seiner Meinung durchaus Recht bekommen.
Ihr solltet jetzt folgenden Ablauf durchführen:
1. Sitzung einberufen und Beschluss fassen, dass ihr an dem Besuch des Seminars festhaltet.
2. Dem AG dieses mit einer Aussagekräftigen Begründung mitteilen.
3. Sollte er immer noch anderer Meinung sein, so muss er beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren einleiten. Da er diese Schulung ja ablehnt, kommt die Einigungsstelle nicht infrage.
4. Liegt bis zum Seminarbeginn kein AG-Urteil vor, fährt das BR-Mitglied zur Schulung.
Da er nach dem Besuch der Schulung eventuell versuchen wird die Seminarkosten und eventuell auch das Entgelt nicht zu zahlen, muss der BR dann ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Übernahme der Seminarkosten einleiten. Das BR-Mitglied müsste dann seine Entgeltansprüche ebenfalls auf dem Rechtsweg einklagen.
Oftmals hilft auch folgender Werdegang:
Ihr teilt eurem Chef mit, dass ihr an eurer Entscheidung das Seminar zu besuchen festhaltet. Da die von euch eingereichte Kostenübernahmeerklärung bisher bei euch nicht eingegangen ist, ihr dieses aber Klären müsst, jetzt aber leider gezwungen seit, dieses auf den Rechtsweg zu klären.
Da euch hierzu die entsprechenden Kenntnisse fehlen, müsst ihr jetzt leider einen Anwalt eurer Wahl mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen. Teilt ihm auch mit, dass ihr davon ausgeht, dass das Gericht eure Entscheidung wohl bestätigen wird. Leider würden jetzt zu den Seminarkosten auch noch die vermeidbaren des Anwalts hinzukommen.
Der Umstand, dass sich hierdurch die ursprünglichen Kosten in etwa verdoppeln dürften, führt vielleicht zu einer anderen Reaktion des AG. Sollte er hier nicht reagieren, kann immer noch wie unter den Punkten 1-4 beschrieben gehandelt werden.