Seminarbesuch
Hallo habe eine frage , ich BR .-Vorsitzende habe september 2012 ein Seminar unter anderem auch zum Thema Dienstplan besucht was aber nur am rande kurz angesprochen wurde . Nun möchte ich ein BR Mitglied zum Seminar mit dem thema Schichtpläne 5 tage woche etc schicken . Beschluss ist raus , heute bekanm ich Post vom Chef der meinte ich hätte sio ein seminar schon besucht und ich solle es bitte an meine Mitglieder weiter geben. Nur das die seminare unterschiedliche themen haben sieht er nicht er hält sich an denm Dienstplan fest ...was kann ich tun ...kann ich meine Kollegin trotzdem schicken ???? Wir sind ratlos . das seminar wurde uns dringend von verdi empfohlen weil es bei uns was schichtpläne etc betriggt drunter und drüber geht. Danke vorab ......
Community-Antworten (9)
18.01.2013 um 11:07 Uhr
Du weist Deinen Chef darauf hin, dass in Deinem Seminar das Thema nur am Rande mitbehandelt wurde und hierbei nicht das vertiefende Wissen vermittelt wurde, was der BR für seine Arbeit benötigt.
Ansonsten würde ich auch mal mit dem Veranstalter reden, die derartige Situationen ja schon oft hatte und vielleicht helfen können - und eigentlich auch verdi.
18.01.2013 um 16:25 Uhr
danke gironimo an dieser stelle ...werde ich dem gf so mitteilen auch rufe ich verdi an. er kann also nicht ablehnen ?????
20.01.2013 um 21:23 Uhr
@Püppi
Ganz so locker würde ich dies nicht betrachten.
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Da es sich hier nicht um ein Grundlagenseminar sondern um ein spezielles Seminar handelt, muss ein betrieblicher Bezug zum Seminar vorliegen. Sollte dies der Fall sein, können natürlich jederzeit ein oder zwei Mitglieder des BR zu diesem Seminar geschickt werden. Bei größeren Betrieben auch mehr.
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Abhängig vom Inhalt und Dokumentation des Seminars, die ja dem AG mitgeteilt wird, kann der AG durchaus zu der Meinung kommen, dass es sich um gleiche Inhalte handelt und er diesem nicht unbedingt zustimmen muss.
Hier sollte unbedingt ein Augenmerk auf die Dokumentation der Seminare gelegt werden. Eine mündliche Mitteilung an den AG, dass dieses Thema nur am Rande angesprochen wurde, sollte auch tunlichst vermieden werden. Einmal davon abgesehen, dass keiner von ihm erwarten kann dass er dieses auch Glauben muss, trägt es auch zu einer unnötigen negativen Beurteilung des besuchten Seminars bei. Auch könnte hier ein berechtigter Grund zur Aufforderung, einen anderen Anbieter zu wählen abgeleitet werden. Etwa dann, wenn in der Beschreibung zum Seminar das Thema Dienstplan mit aufgeführt war, letztlich aber kaum behandelt wurde.
Hier wäre wichtig zu Wissen, ob dieses Seminar als Überschrift und somit als Hauptthema die Behandlung von Dienstplänen hatte, oder dieses nur in der Beschreibung als weiteres Thema angeführt war.
Sollte letzteres der Fall sein und das neue Seminar als Hauptthema Schichtpläne als Inhalt haben, so sehen eure Karten gut aus. Ist es auch hier nur ein zusätzliches Thema, könnte der AG mit seiner Meinung durchaus Recht bekommen.
Ihr solltet jetzt folgenden Ablauf durchführen:
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Sitzung einberufen und Beschluss fassen, dass ihr an dem Besuch des Seminars festhaltet.
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Dem AG dieses mit einer Aussagekräftigen Begründung mitteilen.
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Sollte er immer noch anderer Meinung sein, so muss er beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren einleiten. Da er diese Schulung ja ablehnt, kommt die Einigungsstelle nicht infrage.
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Liegt bis zum Seminarbeginn kein AG-Urteil vor, fährt das BR-Mitglied zur Schulung. Da er nach dem Besuch der Schulung eventuell versuchen wird die Seminarkosten und eventuell auch das Entgelt nicht zu zahlen, muss der BR dann ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Übernahme der Seminarkosten einleiten. Das BR-Mitglied müsste dann seine Entgeltansprüche ebenfalls auf dem Rechtsweg einklagen.
Oftmals hilft auch folgender Werdegang:
Ihr teilt eurem Chef mit, dass ihr an eurer Entscheidung das Seminar zu besuchen festhaltet. Da die von euch eingereichte Kostenübernahmeerklärung bisher bei euch nicht eingegangen ist, ihr dieses aber Klären müsst, jetzt aber leider gezwungen seit, dieses auf den Rechtsweg zu klären.
Da euch hierzu die entsprechenden Kenntnisse fehlen, müsst ihr jetzt leider einen Anwalt eurer Wahl mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen. Teilt ihm auch mit, dass ihr davon ausgeht, dass das Gericht eure Entscheidung wohl bestätigen wird. Leider würden jetzt zu den Seminarkosten auch noch die vermeidbaren des Anwalts hinzukommen.
Der Umstand, dass sich hierdurch die ursprünglichen Kosten in etwa verdoppeln dürften, führt vielleicht zu einer anderen Reaktion des AG. Sollte er hier nicht reagieren, kann immer noch wie unter den Punkten 1-4 beschrieben gehandelt werden.
21.01.2013 um 04:09 Uhr
ganz lieben dank Riedo , mit deiner Ausführung hast du uns sehr geholfen . Haben morgen Sitzung und werden dies unter TOP abhandeln. Riedo iste s richtig das der AG Zeit von 14 tagen hat zu reagieren ? Lieben dank Püppi und der BR :-)) Dir eine ruhige schöne Woche
21.01.2013 um 15:42 Uhr
Ja dies ist richtig.
Nach eurer Mitteilung muss er eventuelle Bedenken innerhalb von 14 Tagen vorbringen. Läßt er diesen Zeitraum verstreichen ohne sich hierzu geäußert zu haben, hat er diese Entscheidung akzeptiert - oder auch nicht, dann halt Pech gehabt - und ihr könnt unbesorgt zum Seminar Fahren.
Dies gilt für die erste Mitteilung zum Besuch von Seminaren. Wenn er bereits Reagiert hat, egal wie, trift dies nicht mehr zu. Hier könnt ihr ihm sogar Äußerungstermine vorgeben.
In etwa so: Sollten wir bis zum .......von Ihnen keine Bestätigung zur Teilnahme am benannten Seminar haben, werden wir leider gezwungen sein, die Teilnahme auf dem Rechtsweg sicher zu stellen. Wie Ihnen bereits mitgeteilt, müssten wir, da uns entsprechende Kenntnisse fehlen, hiermit einen Rechtsanwalt beauftragen.
Hier solltet Ihr ihm max. eine Woche Zeit zur Reaktion geben.
21.01.2013 um 17:21 Uhr
Riedo , wir werden dir berichten , haben jetzt alles was wir brauchen ......denke werden dich noch oft kontaktieren :-)))) danke Püppi
21.01.2013 um 19:00 Uhr
Auch noch in dem Zusammenhang interessant:
Auch gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer eines Gremiums an einer Schulung. Die in den Seminaren vermittelten Kenntnisse können nicht durch „stille Post“ weitergegeben, sondern müssen qualifiziert erworben werden. Auf ein Selbststudium der Materie braucht sich der Betriebsrat nicht verweisen lassen (BAG, 15.05.1986, DB, 2496).< Sofern wir über ein Seminar nach §37 Abs.6 reden.
ow
21.01.2013 um 22:21 Uhr
Danke " ohne wissen " wir lernen nie aus .sind soooooooooooooo froh das es dieses Forum gibt . Danke an dieser Stelle :-)))))
22.01.2013 um 18:20 Uhr
@ohnewissen
Deine MT war sicherlich gutgemeint, in diesem Zusammenhang aber nicht ganz korrekt.
Dies trifft grundsätzlich nur bei Grundlagenseminaren zu. Nicht aber bei Spezialseminaren, und um ein solches handelt es sich hier.
Sofern wir über ein Seminar nach §37 Abs.6 reden.<
Reden wir doch wohl immer, oder hat hier jemand zuviel auf dem Konto?
Wer hier welche Kosten zu tragen hat oder vieleicht auch tragen möchte, hat aber nichts mit der Anzahl der Teilnehmer an Seminaren zu tun.
Abhängig von der größe eines Betriebes (Unternehmen) und den gerade herschenden Bedingungen, dürfen in der Regel nur sehr wenige, oftmals auch nur einer, - gar keiner wäre auch möglich, nämlich dann, wenn es kein Thema im Betrieb ist -, zu so einem Seminar fahren.
Das BAG hat gerade wieder Betriebsräte, die sich nicht daran gehalten haben nach Hause geschickt.
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