Kann ich mich von der Kandidatenliste (Wahlliste) streichen lassen.
Im Zuge der BR- Wahl (neu) habe ich mich als Kandidat aufstellen lassen. Mein Aufgabengebiet hat sich von einem zum anderen Tag verändert so dass ich in den nächsten 6-7 Monaten der BR-Arbeit nicht nachkommen kann. Da im nächsten Jahr turnusmäßig BR- Wahlen stattfinden und dann auch bei uns neu gewählt wird, sehe ich keinen Sinn die Kandidatur aufrecht zu erhalten. Kann ich mich von der Wahlliste streichen lassen.
Community-Antworten (2)
17.01.2013 um 16:05 Uhr
Klar geht das.
Mich wundert nur, dass bei euch jetzt schon Wahllisten existieren.
Habt ihr jetzt also auch schon einen Wahlvorstand?
17.01.2013 um 16:22 Uhr
Sollten auf der Vorschlagsliste bereits Stützunterschriften (eine genügt bereits) vorhanden sein, ist eine Streichung eines Kandidaten (ohne Weiteres) nicht mehr möglich. Denn der Unterzeichner hat sich mit seiner Unterschrift zu einer Unterstützung genau dieser(!) Liste - nämlich der Liste MIT dem "Wackel-Kandidaten"- entschieden. Die Möglichkeit, die in einem solchen Fall besteht ist, die Wahl dann nicht anzunehmen.
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