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Erben von Patienten

R
Renault
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Kollegin welche von einem Patienten [ist im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte) sein Vermögen Erben soll. Jetzt meine Frage? Darf Sie es annehmen ohne befürchten zu müssen gekündigt zu werden. Sie ist beim DRK beschäftigt

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Community-Antworten (3)

B
blackjack

13.01.2013 um 14:23 Uhr

..dafür müßte man wissen, was arbeitsvertraglich geregelt ist.

Nimmt eine Pflegekraft entgegen einer arbeitsvertraglichen Bestimmung eine letztwillige Begünstigung von einer Pflegeperson an, so beruht die Annahme auch dann auf der dienstlichen Tätigkeit, wenn sich zwischen Pflegekraft und Pflegeperson ein langjähriges, privates Verhältnis entwickelt hatte. (Leits. n. amtl.)

BAG, Urteil vom 17. 6. 2003 - 2 AZR 62/02

G
gironimo

13.01.2013 um 18:50 Uhr

Im Zweifel würde ich den AG über den Sachverhalt informieren und seine Meinung dazu einholen.

H
Hoppel

13.01.2013 um 20:16 Uhr

Falls das HeimG greift ...

"Dieses Gesetz gilt für Heime. Heime im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden."

... sollte man sich zwingend den § 14 ansehen!!!

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