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Bildschirmbrille, weiter Anfrage

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stefaniewolf
Nov 2016 bearbeitet

Ich bitte jetzt nochmals um Hilfe wegen der Bildschirmbrille.

Ich hatte ja schon mal eine Anfrage gestellt, ist soweit erledigt. Die Kollegin hat für sich schon eine Gleitsichtbrille und benötigt jetzt lt. dieser ärztlichen Untersuchung eine Bildschirmbrille.

Ich verstehe nicht richtig beim nachlesen, ob sie ein Gleitsichtbrille inklusive Bildschirmbrille beantragen kann. Eine seperate Bildschirmbrille ist klar, da hat der Arzt ihr auch gesagt, sie solle sich das überlegen, denn ihre eigene Gleitsichtbrille müsse sie nach unten schieben und die Bildschirmbrille so aufziehen. Bekommt sie die Gleitsichtbrille inkl. Bildschirmbrille nach Kostenvoranschlag dann bezahlt oder nicht? Danke

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Community-Antworten (5)

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rolfo

09.01.2013 um 10:09 Uhr

Nein, die Gleitsichtbrille nicht, nur die Bildschirmbrille

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rkoch

09.01.2013 um 15:20 Uhr

Zu diesem Thema schau doch mal auf Wikipedia:Bildschirmarbeitsplatzbrille. Da sind die Hintergründe recht gut beschrieben. Wenn Du dann noch Fragen hast, frag....

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Marianne

09.01.2013 um 15:50 Uhr

Gleitsicht nicht aber ggf Mehrsicht/ biofikal. Der AG muss nur das Arbeitsmittel zahlen, also was am Arbeitsplatz benötigt wird. Der AG kann aber dann auch darauf bestehen, dass die Brille NUR/AUSSCHLIEßLich am Arbeitsplatz benutzt wird. Also auch nicht mitgenommen werden darf, wie alle anderen Arbeitsmittel wie zB PC auch. Weiter muss der AG ggf nur das einfachste/billigste Gestell und Gläser zahlen.

Viele BR haben daher mit dem AG Regelungen, dass diese nur einen festen Zuschuss zahlen.

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Marianne

09.01.2013 um 18:10 Uhr

Noch sehr wichtig!! Der AG muss nicht eine normale also grundsätzlich bestehende Sehschwäche ausgleichen, also die Kosten für eine Brille welche ja viele Menschen grundsätzlich benötigen zahlen. Er muss nur aufkommen für Kosten der Arbeitsmittel. Das können dann auch Kosten für eine Brille sein, welche man im Privatleben nicht benötigen sondern ausschließlich für die Arbeit.

Dann gilt, Kosten für Arbeitsmittel muss der AG zahlen, aber er kann dann wie bei allen Arbeitsmitteln welche er stellt/zahlt verlangen, dass diese nur am Arbeitsplatz genutzt werden dürfen und auch dort verbleiben müssen.

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rkoch

10.01.2013 um 10:23 Uhr

Viele BR haben daher mit dem AG Regelungen, dass diese nur einen festen Zuschuss zahlen.

Wobei derartige Regelungen mit Vorsicht zu genießen sind! Die Sache mit dem Zuschuss ergibt Sinn, wenn die Regelung vorsieht, dass sich AN für die "teure" Lösung entscheiden, sie quasi ein Wahlrecht zwischen der "08/15-Brille" (die der AG stellt und bezahlt) und einem "Luxus-Modell" haben, oder wenn die Regelung dann explizit vorsieht, dass sich der AN eine Brille auch für den Privatgebrauch zulegen kann. In erster Linie hat der AG für die gesamten Kosten aufzukommen.

biofikal

Der ist gut... :-) Eine biologisch abbaubare Brille? Natürlich: "Bifokal" (Zwei (Bi) Fokuspunkte (fokal))

Ob sich der AG auf eine "einfache" Bifokale Brille festlegen kann oder eine Gleitsichtbrille zu stellen hat, darüber läßt sich trefflich streiten. Die Bifokale Brille erfüllt nach neuestem Stand der Forschung/Technik die Anforderungen an eine Bildschirmarbeitsplatzbrille nur bedingt.

vgl. der Wiki-Link: Für den Einsatz am Büromonitor ist daher ein modernes und ausgewogenes Glasdesign besonders wichtig um einen möglichst umfassenden Sichtbereich zu gewährleisten.

Letztlich spart der AG hier u.U. am falschen Ende. Wenn der AN aus Bequemlichkeit auf Fern-Sehschärfe verzichtet (sprich die einfache Bifokale Bildschirmarbeitsplatzbrille auch außerhalb dieses Bereichs nutzt) wird er u.U. zur Gefahr für sich und andere....

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