Mitbestimmung - Terminänderung
Mitbestimmung
Wir hatten eine Neueinstellung schon mitbestimmt und haben nun die Mitteilung erhalten, dass der Termin des Firmeneintritts sich ändert.
Ist in so einem Fall eine gänzlich neue Mitbestimmung erforderlich oder genügt es, einfach die Mail der Terminänderung zur Kenntnis zu nehmen?
Alle sonstigen Bestandteile bleiben gleich, lediglich der Termin verzögert sich um einen Monat.
Danke für Eure Antworten!
Community-Antworten (4)
03.12.2012 um 16:08 Uhr
Wir hatten eine Neueinstellung schon mitbestimmt Das heißt? Zugestimmt oder abgelehnt?
Ist in so einem Fall eine gänzlich neue Mitbestimmung erforderlich Im Prinzip schon. Aber wenn ihr zugestimmt habt und ihr auch gegen die Terminverschiebung nichts einzuwenden hättet... Nehmt es zur Kenntnis und gut. Schweigen ist ja auch eine Zustimmung.
Oder hattet ihr abgelehnt und Cheffe versucht es mit neuem Termin? Dann müsst ihr halt nochmal ablehnen...
Oder hat sich durch die Terminverschiebung was verändert, was das Ja zum nein machen könnte? Dann werdet ihr wohl neu beraten müssen...
03.12.2012 um 19:59 Uhr
Das kommt darauf an.
Wenn sich durch die Terminverschiebung letztendlich keine relevanten Dinge ändern oder dadurch beeinflußt werden, würde ich hier keinen Formalismus walten lassen. Als BRV würde ich natürlich alle BRs darüber informieren.
03.12.2012 um 20:26 Uhr
Danke für die Antworten!
Nein, es ändert sich dadurch nichts, wir haben zugestimmt und wir würden auch einen Monat später wieder zustimmen. Zudem hat sich die Terminverschiebung aus Rücksicht auf die einzustellende Person (Kinderbetreuung erst einen Monat später möglich) ergeben.
Wenn wir es nicht müssen, brauchen wir von uns aus keine neue Zustimmung und alle BRs sind informiert. Wir wollten nur sichergehen, dass wir da keine neue Mitbestimmung haben MÜSSEN.
04.12.2012 um 11:29 Uhr
@ansch wie schon geschrieben: im Prinzip HABT ihr Mitbestimmung. Der Rest sind Formalien - und wenn alle zufrieden sind, kann man die locker handhaben.
Dann bleibt es eben bei der Anhörung nach §99 (als solche könnte man die Mitteilung der Terminverschiebung ansehen) im genannten Umfang. Solange ihr den ArbGeb nicht anmahnt, dass er euch weitere Unterlagen zur Verfügung stellen soll (weil euch die schon vorhandenen reichen), muss er das nicht tun. Ihr seid glücklich - er ist glücklich... Und wegen §99(3) Satz 2 müsst ihr euch auch nicht explizit äußern. Und wieder sind alle glücklich - was will man mehr.
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