Erstellt am 29.11.2012 um 10:54 Uhr von Nubbel
drittelbeteiligungsgesetz?
das wird euch alles der hauptwahlvorstand sagen
Erstellt am 29.11.2012 um 10:56 Uhr von Rattle
Hallo.
Der Betriebswahlvorstand legt nach dem Mitbestimmungsgesetz in:
§37/Satz 7 im Wahlausschreiben Ort,Tag und Zeit der Stimmabgabe fest.
Für die Wahl der Delegierten wird im Wahlausschreiben nach § 53/ Satz 14 Ort,Tag und Zeit festgelegt.
genaue Zeiten werden dort nicht erwähnt, aber z.b. bei einem Dreischichtbetrieb muss allen Drei Schichten die möglichkeit zur Wahl gegeben sein, sonst wäre es meiner meinung nach ein Anfechtgrund wenn das nicht so wäre.
MFG