W.A.F. LogoSeminare

Paritätische Kommission wird vom AG nicht besetzt

S
sachsenwilli
Jan 2018 bearbeitet

Was passiert, wenn eine zu bildende paritätische Kommission (bei uns zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen Leistungsbewertungen) arbeitgeberseitig einfach nicht besetzt wird? Gibt es eine Frist und wenn ja, wo ist das geregelt? Wie gesagt, es gibt Unstimmigkeiten bei der Leistungsbewertung, die Einsprüche sind alle fristgerecht eingegangen, aber der Arbeitgeber macht einen auf Kohl und macht gar nichts. Der BR hat den AG schon mehrfach aufgefordert, die PK zu besetzen, aber die rühren sich einfach nicht.

1.36003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

28.11.2012 um 07:54 Uhr

@sachsenwilli Ich würde (schriftlich) eine letzte Frist setzen inkl. der Androhung, umgehend einen RA einzuschalten, wenn die Kommission nicht umgehend besetzt wird.

G
gironimo

28.11.2012 um 10:29 Uhr

Die Kommission ist doch sicherlich Gegenstand einer Betriebsvereinbarung. Also würde ich (wie kölner schon andeutet), die Einhaltung der BV einklagen.

Ihr könnt ja währenddessen schon einmal einen Sitzungstermin ansetzen und ankündigen, über die Einsprüche dann mit Mehrheitsentscheid der anwesenden Kommissionsmitglieder zu beschließen. Vielleicht rührt sich dann etwas.

S
sachsenwilli

28.11.2012 um 14:34 Uhr

Ja, es gibt eine BV und Fristen haben wir auch schon gesetzt, die aber einfach ignoriert werden. Eine Klage ist in einer relativ kleinen Einrichtung (ca. 100 MA) immer so eine Sache, die nach unserer Meinung das Klima doch erheblich belastet. Wenn alles so bleibt, wird uns wohl aber kein anderer Weg bleiben. Ich dachte halt bloß, dass solche Fälle des Nichtbesetzens schon irgendwo geregelt sind. Danke für die Antworten.

Ihre Antwort