Erstellt am 03.12.2010 um 08:36 Uhr von wölfchen
. . . das ist ein bisschen wenig Information, um eine klare Antwort geben zu können. Also - um was für eine Kommission soll es sich den handeln (bei einer Kommission zur Festlegung des Speiseplanes der Kantine z.B. sieht es anders aus, als bei einer zum Leistungsentgelt) . . .
Erstellt am 03.12.2010 um 09:35 Uhr von rkoch
Anders herum: Die paritätische Kommission muss sich ja aus irgendeiner Gesetzesgrundlage ergeben (TV?). In dieser muss dann auch festgelegt sein, aus wem sich diese zusammensetzt und wie die beiden Parteien ihre PaKo-Mitglieder benennen. Ist nichts festgelegt, so ist davon auszugehen das die Parteien Kraft ihrer Gesetzesgrundlage die Bestimmung durchzuführen haben - also beim BR Beschluß - oder falls die GO des BR etwas anderes vorsieht eben das was da steht.