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Berufskrankheit und BRM

N
nislika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,bei uns gibts mehrere berufskranke.Al die Leute solten zum Gutachter sich untersuchen lassen.Unsere BRV.Vorsitzende hat jeder angeschprochen und gesagt wer sie untersuchen löst ,wen die berufskrankheit positiv ausfelt wird kindigung beckommen.Frage darf das eine BRV.überhaupt machen und was kann passieren mit mit Betriebsrat mitglied die anerkante Berufskankheit hat kann man ihn dan kündigenn wen ARG kein Arbeitsplatz für dieses BRM hat was steht ihm zu sory schreibfehlern

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Community-Antworten (1)

R
Rattle

21.11.2012 um 10:31 Uhr

Hallo,

es kommt immer auf einen grad der behinderung an, was vom integrationsamt mit entschieden wird wenn der grad der behinderung mind. 50 betrag oder gleichgestellt ist.

ansonsten kann der arbeitgeber immer kündigen, was denn bei einem kündigungsprozess vor dem arbeitsgericht rauskommt ist eine andere sache.

MFG

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