Erstellt am 15.11.2012 um 16:08 Uhr von gironimo
Der BR hat bei E-Mail eine Mitbestimmung aus dem § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, da es sich um eine technische Einrichtung handelt, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle dienen kann. Ihr könnt daher regeln, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Kontrolle erfolgen kann (und natürlich auch, wer welche Nutzungsrechte hat u.s.w.).
Ihr solltet zuvor mit dem Arbeitgeber auch datenschutzrelevante Aspekte eingehend diskutieren.
Erstellt am 16.11.2012 um 08:42 Uhr von Betriebsratten
1: Ist auch privater Mailverkehr erlaubt bzw witrd er toleriert oder ist nicht ausdrücklich verboten?
2: Nur mal so-es gibt auch ausdrücklichen dientlichen Mailverkehr, der den ARbeitgeber nichts angeht. Mailwechsel mit dem Betriebsarzt, mit der Personalabteilung wegen finanzieller Probleme, mit dem Schwerbehindertenbeauftragten, mit dem Betriebsrat etc.
Also seid mal kreativ damits gar nicht erst so weit kommt. Ihr habt auch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten an eurer Seite, der laut Bundesdatenschutzgesetz mit dem BR zusammenarbeitet, und Ihr könnt Euch auch an den Datenschutzbeauftragten eures Bundeslandes wenden.
Eine 100% Kontrolle amt Inhalt sehe ich da nicht-das verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Gruss von den Betriebsratten