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Assistentin-Vorsitzende

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Roweta
Mai 2022 bearbeitet

Unsere Assistentin hat sich zur Wahl aufstellen lassen und möchte jetzt stellvertretende Vorsitzende werden. Geht das?

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Community-Antworten (11)

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celestro

16.05.2022 um 18:07 Uhr

Ja, das geht.

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Roweta

16.05.2022 um 18:13 Uhr

Hat es irgendwelche Konsequenzen?

M
Muschelschubser

16.05.2022 um 18:13 Uhr

Ja, aber alles der Reihe nach.

1.) In der BR-Wahl als ordentliches BR-Mitglied gewählt werden 2.) In der konstituierenden Sitzung von den neuen Mitgliedern als stv. BRV gewählt werden

Ansonsten gibt es nichts was dagegen spricht, außer sie steht ist <6 Monate im Betrieb oder steht nicht auf der Wählerliste ;-)

C
celestro

16.05.2022 um 18:14 Uhr

Sofern "Assistentin der Geschäftsführung" gemeint ist, muss sie sich überlegen, wie sie den Spagat hinbekommen will, BRM zu sein und gleichzeitig viel Zeug von der GF auf den Tisch zu bekommen.

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Roweta

16.05.2022 um 18:18 Uhr

Sie ist bis jetzt Assistentin des BR und würde als öffentliches Mitglied gewählt. Jetzt möchte sie steellvert. Vorsitzende werden.

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Relfe

16.05.2022 um 18:53 Uhr

Sie darf auch BRV werden, wenn sie gewählt wird oder sich freistellen lassen, wenn der Betrieb min. 200 MA hat. Eine Assistentin die zur Wahl zugelassen war und gewählt wurde, hat dieselben Rechte und Pflichten wie jedes andere gewählte BRM auch. Warum auch nicht? Was meinst Du mit "Hat das irgendwelche Konsequenzen"? natürlich hat das Konsequenzen: sie geht auf Schulungen, nimmt an Sitzungen teil etc. pp und wird im Gegenzug weniger der bisherigen Arbeit leisten können.

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rtjum

17.05.2022 um 10:13 Uhr

wenn es eine "Schreibkraft" des BR ist, dann kann der BR eine neue beschließen

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celestro

17.05.2022 um 11:42 Uhr

"wenn es eine "Schreibkraft" des BR ist, dann kann der BR eine neue beschließen"

Wofür? Sie sitzt jetzt im BR und will BRV-S werden.

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rtjum

17.05.2022 um 15:34 Uhr

"Wofür?" Naja, vorher war sie als Assistenz des BR da, und jetzt ist sie "richtiges" BR-Mitglied, dann kann der BR doch eine neue Schreibkraft bekommen, denn die alte hat jetzt BRM in den Sitzungen mehr zu tun und arbeitet in Betriebsausschüssen etc mit und kann halt nicht mehr alles so gut mitschreiben.

M
Muschelschubser

17.05.2022 um 15:45 Uhr

Mich interessiert mal, welche Aufgaben die Assistentin wahrnimmt.

Habt Ihr trotzdem noch einen Schriftführer, einen Öffentlichkeitsausschuss, oder ähnliche Posten im BR vergeben?

Ist die Assistentin eine Planstelle im Organigramm? Dann wäre die ja entweder nach der Wahl neu zu besetzen, oder man spart sie ein und verteilt die Aufgaben im Gremium.

Oder sind Betrieb und BR dafür schon zu groß, als dass das machbar wäre?

C
celestro

17.05.2022 um 16:41 Uhr

@ rtjum

Danke ... ich war da irgendwo falsch abgebogen:

"Sofern "Assistentin der Geschäftsführung" gemeint ist, muss sie sich überlegen, wie sie den Spagat hinbekommen will, BRM zu sein und gleichzeitig viel Zeug von der GF auf den Tisch zu bekommen."

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