Assistentin-Vorsitzende
Unsere Assistentin hat sich zur Wahl aufstellen lassen und möchte jetzt stellvertretende Vorsitzende werden. Geht das?
Community-Antworten (11)
16.05.2022 um 18:07 Uhr
Ja, das geht.
16.05.2022 um 18:13 Uhr
Hat es irgendwelche Konsequenzen?
16.05.2022 um 18:13 Uhr
Ja, aber alles der Reihe nach.
1.) In der BR-Wahl als ordentliches BR-Mitglied gewählt werden 2.) In der konstituierenden Sitzung von den neuen Mitgliedern als stv. BRV gewählt werden
Ansonsten gibt es nichts was dagegen spricht, außer sie steht ist <6 Monate im Betrieb oder steht nicht auf der Wählerliste ;-)
16.05.2022 um 18:14 Uhr
Sofern "Assistentin der Geschäftsführung" gemeint ist, muss sie sich überlegen, wie sie den Spagat hinbekommen will, BRM zu sein und gleichzeitig viel Zeug von der GF auf den Tisch zu bekommen.
16.05.2022 um 18:18 Uhr
Sie ist bis jetzt Assistentin des BR und würde als öffentliches Mitglied gewählt. Jetzt möchte sie steellvert. Vorsitzende werden.
16.05.2022 um 18:53 Uhr
Sie darf auch BRV werden, wenn sie gewählt wird oder sich freistellen lassen, wenn der Betrieb min. 200 MA hat. Eine Assistentin die zur Wahl zugelassen war und gewählt wurde, hat dieselben Rechte und Pflichten wie jedes andere gewählte BRM auch. Warum auch nicht? Was meinst Du mit "Hat das irgendwelche Konsequenzen"? natürlich hat das Konsequenzen: sie geht auf Schulungen, nimmt an Sitzungen teil etc. pp und wird im Gegenzug weniger der bisherigen Arbeit leisten können.
17.05.2022 um 10:13 Uhr
wenn es eine "Schreibkraft" des BR ist, dann kann der BR eine neue beschließen
17.05.2022 um 11:42 Uhr
"wenn es eine "Schreibkraft" des BR ist, dann kann der BR eine neue beschließen"
Wofür? Sie sitzt jetzt im BR und will BRV-S werden.
17.05.2022 um 15:34 Uhr
"Wofür?" Naja, vorher war sie als Assistenz des BR da, und jetzt ist sie "richtiges" BR-Mitglied, dann kann der BR doch eine neue Schreibkraft bekommen, denn die alte hat jetzt BRM in den Sitzungen mehr zu tun und arbeitet in Betriebsausschüssen etc mit und kann halt nicht mehr alles so gut mitschreiben.
17.05.2022 um 15:45 Uhr
Mich interessiert mal, welche Aufgaben die Assistentin wahrnimmt.
Habt Ihr trotzdem noch einen Schriftführer, einen Öffentlichkeitsausschuss, oder ähnliche Posten im BR vergeben?
Ist die Assistentin eine Planstelle im Organigramm? Dann wäre die ja entweder nach der Wahl neu zu besetzen, oder man spart sie ein und verteilt die Aufgaben im Gremium.
Oder sind Betrieb und BR dafür schon zu groß, als dass das machbar wäre?
17.05.2022 um 16:41 Uhr
@ rtjum
Danke ... ich war da irgendwo falsch abgebogen:
"Sofern "Assistentin der Geschäftsführung" gemeint ist, muss sie sich überlegen, wie sie den Spagat hinbekommen will, BRM zu sein und gleichzeitig viel Zeug von der GF auf den Tisch zu bekommen."
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