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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

verzwickte nachrückersituation- verhinderung einer mav

P
prometheus
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich habe eine frage zu einer verzwickten nachrückersituation: 2010 waren mavwahlen und eine kollegin, die sich schon längere zeit in der elterzeit befand wurde direkt reingewählt. die kollegin ist bis heut in dieser elternzeit und war zwischendurch aauch nicht zeitweilig da. inwischen wurden mehrere kollegen als nachrücker für die kollegin ernannt. als dann im herbst 2011 keine nachrücker mehr da waren und eine mav zuwenig war, entschloss man sich für nachrückerwahlen(ich weiß, das gibts eigentlich gar nicht, aber der wahlvorstand hat dies so mit dem arbeitgeber ausgemacht. dadurch rutschte ich nun in die mav nach. da die leitung dies unbedingt verhindern will, schob man erst die ungültige nachrückerwahl vor und als dies nichts nutzte einschüchterungsversuche, da dies aber auch nichts gebracht hat schiebt man plötzlich das "ruhende" amt dieser kollegin vor, die evtl im frühjahr 2013 mal aus ihrer mehrjährigen elternzeit zurückkommt. meine fragen nun: kann eine kollegin, die ihr amt niemals ausgeführt hat nach jahren zurückkommen und auf ein ruhendes amt verweisen, was zuvor übrigens noch in keiner sitzung erwähnt wurde? hätte sie da nicht spätestens bei den nachrückerwahlen auf ihr amtsrecht verweisen müssen? kann da ein kollegium kein veto einlegen? die situation hat sich dramatisch zugespitzt seit ich bei einem personalgespräch einem kollegen den arbeitsplatz gerettet habe, seitdem drängt die leitung erst recht auf meine absetzung ich bin für jeden hinweis dankbar

2.39004

Community-Antworten (4)

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leserin

17.10.2012 um 21:59 Uhr

Man kann auch mit Zustimmung des AG die Gesetze nicht einfach NICHT beachten und entgegen diesen handeln.

Also, mal gegen das Gesetz Wahlen durchführen.

Die Folge kann nun sein, dass alle so gefassten Beschlüsse, also an denen diese Nachrücker teilnahmen NICHTIG sind. Dieses könnte dann ein Gericht ggf auch noch später feststellen, wenn ein AN oder der AG klagt. Könnte also auch Thema einer Kündigungsschutzklage werden, wenn ein guter Anwalt dann davon Kenntnis erhält. Dieser dann sagt, der damals gefasste Beschluss betriift dieses Verfahren ist aber wegen der fehlerhaften Ladung NICHTIG.

Auch könnte die MAV ggf sogar große Probelme mit dem Datenschutz bekommen, wenn in einer Sitzung diese Nachrücker so Kenntnis von dem Datenschutz unterliegende Daten erhalten hat.

Denn sie hatte dazu kein Recht. Der welcher ihr hier die Einsicht erlaubt hat, also der Vorsitzende der MAV hätte sich dann strafbar gemacht.

L
Lotte

17.10.2012 um 22:47 Uhr

prometheus, welche MAVO gilt denn?

Nachwahlen sind u. U. durchaus möglich! Siehe § 16 im diakonischen MAVG

Außerdem muss auch nicht sofort gewählt werden, wenn ein MAVM zu wenig vorhanden ist, weil alle Ersatzmitglieder nachgerückt sind und dann jemand ausscheidet. Bei der Caritas gilt hier § 18 der MAVO und bei der Diakonie § 16 des MAVG.

Aber trotz Nachwahl und ruhenden Amt, müsstest Du doch längst ordentliches MAVM sein? Erstmal wird ja nachgerückt und dann, wenn keiner mehr da ist und die Stärke der MAV um die Hälfte gesunken ist, wird bei der Caritas neu gewählt. Bei der Diakonie wird nach- oder neu gewählt, wenn die Stärke der MAV um ein Viertel sinkt.

G
gironimo

18.10.2012 um 11:58 Uhr

naja - das ist eben ganz die Frage, welches Gesetz dieser MAV zu Grunde zu legen ist.

Prometheus - kannst Du uns da erhellen?

P
prometheus

18.10.2012 um 12:07 Uhr

hallo gironimo, mavo-ordnung der diözese rottenburg-stuttgart

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