Einsicht in Personalakte verweigert
Hallo Kolleginnen, ich hab folgende Lage: ein Mitarbeiter möchte in der Personalabteilung seine Personalakte einsehen. Die Einsicht wird nicht gewährt. Es wird ein Termin für den nächsten Tag vereinbart.
Dass das Ganze natürlich ein Gschmäckle hat (was wird wohl aus der Akte entfernt oder dazugefügt bis morgen?) ist zunächst unbestreitbar.
Mein Frage ist: ist die auch so rechtens? Kann die Personalabteilung die Einsicht "temporär" veweigern?
Wie sind da so die Ansätze, wenn ich hier rechtlich argumentieren muss? Vielen Dank und kollegiale Grüße devilRT
Community-Antworten (4)
16.10.2012 um 23:11 Uhr
Dazu meint Herr Fitting: "Einzelheiten des Einsichtsrechts (Häufigkeit, Voranmeldung, Ort, Bescheinigung über erfolgte Einsicht) können durch (erzwingbare) BV gem. §87 Abs. 1 Nr. 1 geregelt werden..." (FESTL §83 Rn 13)
Ihr dürft also regeln, ob sie das zukünftig kann ...
16.10.2012 um 23:38 Uhr
praktisch gesehen macht die Personalabteilung es einfach
in der Kürze der Zeit kann man nichts dagegen unternehmen
und strafbewehrt ist die Sache auch nicht....................
also : legt selber fest, wie es zukünftig laufen soll
17.10.2012 um 01:13 Uhr
Hallo devilRT, ich frage mich welches Interesse die PA haben sollte, etwas zu entfernen oder hinzuzufügen? Und was für eine Relevanz sollte das dann haben? Denn es zählt dann doch das was der Kollege zu sehen bekommt, anscheinend mit BRM als Zeugen.
Ob bei uns von jetzt auf gleich Einblick in die Persoakte gewährt werden könnte halte ich ehrlich gesagt auch für fraglich, eine Terminabsprache wäre auch da sicher wichtig. LG Lotte
17.10.2012 um 12:09 Uhr
je nach größe des Betriebes sind Terminvereinbarungen normal.
Selbst wenn man glaubt, dass etwas entfernt wird -- dann ist es doch weg, klasse!
Der Kollege kann bei seiner Einsicht ein Inhaltsverzeichnis (mit Datum) der Akte anfertigen und der Akte beifügen.
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