Erstellt am 06.10.2012 um 23:50 Uhr von Erdenbürger
Ja! Und er er kann noch viel mehr sagen, doch machen kann er ohne Grund gar nichts!!! Also merke sagen und machen ist ein gewaltiger Unterschied.....ein BR ist den Arbeitgeber nicht Weisungsgebunden, ihr solltet lernen immer auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu Reden.
Erstellt am 07.10.2012 um 07:03 Uhr von Watschenbaum
was will denn der AG als Grund anführen , Nichtigkeit der Wahl? Verstoß gg. gesetzliche Pflichten?
bzgl. Letzterem hätte der AG die Möglichkeit nach § 23 BetrVG
aber das dauert.............selbst wenn es gerechtfertigt wäre
bis zu einem rechtskräftigen Urteil , was durchaus durch mehrere Instanzen gehen kann
falls dem BR die Felle davonschwimmen, könnte er zudem in der Zwischenzeit geschlossen zurücktreten und Neuwahlen
initiieren,
und das Verfahren wäre hinfällig
selbst wenn bei der Wahl diesselben Personen wie vorher wiedergewählt würden
ich sage mal : soll der AG es doch versuchen.............
Erstellt am 07.10.2012 um 07:37 Uhr von rechtbekommen
Die Aussage ist in der Wirkung die Gleiche, wie wenn der AG sagt, ich schaffe Weihnachten ab. Im Gegenteil, wenn der AG entsorechend handelt, also den BR behindert, solltet ihr einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen alle rechtlichen Schritte gegen den AG wegen Behinderung des BR ein zu leiten. Weisst den AG einmal auf § 119 hin, die moeglichen Folgen fuer ihn.
Erstellt am 07.10.2012 um 08:21 Uhr von Watschenbaum
und wieder dieser windige, zahnlose 119er
ist genauso stumpf in der Praxis wie ein Versuch, den BR nach 23 auflösen zu lassen
Schattenboxen für Theoretiker, die auch noch an den Weihnachtsmann glauben
Erstellt am 07.10.2012 um 09:45 Uhr von gironimo
Auch wenn viele Chefs es glauben: Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten auch im Betrieb und der Chef ist nicht berechtigt, eigene Gesetze zu schaffen.
Darum gilt auch hier: Wünschen kann sich der Chef alles - aber selbst zu Weihnachten gehen nicht alle Wünsche in Erfüllung.
Erstellt am 07.10.2012 um 09:50 Uhr von Skyline
Danke erst einmal für die Antworten
Der AG hätte also keine Chancen einen BR irgendwie Loszuwerden. Ist einmal ein BR in der Firma so bleibt er bestehen . Es sei den es findet sich keiner mehr dafür, richtig?
Nehmt mir die Fragen nicht übel aber ich muss es immer genau wissen , ich bin halt so ein Fragen-clown.
Oder die Firma löst sich auf.
Frage 2. Kann der AG aus der Arbeitgeberverbund einfach austreten und was für ein Wirkung hätte das für die AN die z.B in der Gewerkschaft sind?
Erstellt am 07.10.2012 um 10:14 Uhr von gironimo
Ein Kapitel für sich. Da Du auf sieben Antworten begrenzt hast, solltest Du die Frage 2 neu einstellen.