BR einfach auflösen?
Kann ein AG einfach sagen ich löse der BR auf? Was für Möglichkeiten hätte ein AG um dieses zu erlangen?
Community-Antworten (7)
07.10.2012 um 01:50 Uhr
Ja! Und er er kann noch viel mehr sagen, doch machen kann er ohne Grund gar nichts!!! Also merke sagen und machen ist ein gewaltiger Unterschied.....ein BR ist den Arbeitgeber nicht Weisungsgebunden, ihr solltet lernen immer auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu Reden.
07.10.2012 um 09:03 Uhr
was will denn der AG als Grund anführen , Nichtigkeit der Wahl? Verstoß gg. gesetzliche Pflichten?
bzgl. Letzterem hätte der AG die Möglichkeit nach § 23 BetrVG
aber das dauert.............selbst wenn es gerechtfertigt wäre
bis zu einem rechtskräftigen Urteil , was durchaus durch mehrere Instanzen gehen kann
falls dem BR die Felle davonschwimmen, könnte er zudem in der Zwischenzeit geschlossen zurücktreten und Neuwahlen initiieren, und das Verfahren wäre hinfällig
selbst wenn bei der Wahl diesselben Personen wie vorher wiedergewählt würden
ich sage mal : soll der AG es doch versuchen.............
07.10.2012 um 09:37 Uhr
Die Aussage ist in der Wirkung die Gleiche, wie wenn der AG sagt, ich schaffe Weihnachten ab. Im Gegenteil, wenn der AG entsorechend handelt, also den BR behindert, solltet ihr einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen alle rechtlichen Schritte gegen den AG wegen Behinderung des BR ein zu leiten. Weisst den AG einmal auf § 119 hin, die moeglichen Folgen fuer ihn.
07.10.2012 um 10:21 Uhr
und wieder dieser windige, zahnlose 119er
ist genauso stumpf in der Praxis wie ein Versuch, den BR nach 23 auflösen zu lassen
Schattenboxen für Theoretiker, die auch noch an den Weihnachtsmann glauben
07.10.2012 um 11:45 Uhr
Auch wenn viele Chefs es glauben: Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten auch im Betrieb und der Chef ist nicht berechtigt, eigene Gesetze zu schaffen.
Darum gilt auch hier: Wünschen kann sich der Chef alles - aber selbst zu Weihnachten gehen nicht alle Wünsche in Erfüllung.
07.10.2012 um 11:50 Uhr
Danke erst einmal für die Antworten
Der AG hätte also keine Chancen einen BR irgendwie Loszuwerden. Ist einmal ein BR in der Firma so bleibt er bestehen . Es sei den es findet sich keiner mehr dafür, richtig?
Nehmt mir die Fragen nicht übel aber ich muss es immer genau wissen , ich bin halt so ein Fragen-clown.
Oder die Firma löst sich auf.
Frage 2. Kann der AG aus der Arbeitgeberverbund einfach austreten und was für ein Wirkung hätte das für die AN die z.B in der Gewerkschaft sind?
07.10.2012 um 12:14 Uhr
Ein Kapitel für sich. Da Du auf sieben Antworten begrenzt hast, solltest Du die Frage 2 neu einstellen.
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