Erstellt am 22.09.2012 um 16:49 Uhr von Kölner
@Angelina
Dann würde ich mal eine Schulung des WV beschließen...
Was der BRV will oder nicht ist übrigens zweitrangig. Er HAT das Büro auch für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 22.09.2012 um 17:00 Uhr von Angelina
Ich bin vor zwei Wochen als letztes Ersatzmitglied nachgerückt. Ich habe weniger als keine Ahnung. Unser BRV will keine Schulung beschließen. Er setzt es nicht mal auf die Tagesordnung. Kann der Wahlvorstand das auch beschließen?
Erstellt am 22.09.2012 um 17:22 Uhr von rechtbekommen
Der WV beschliesst fuer sich notwendige Schlungen. Aber man findet die Wahlordnung und auch das BetrVG auch im Web. Weiter auch Wahlbroschueren. Auch hier auf der Webseite.
Erstellt am 22.09.2012 um 17:26 Uhr von rechtbekommen
Wenn der BRV hier mit dem Buero Probkeme macht, verkangt eines vom AG. Dann muss der sich ggf mit den BRV herum aergern. Notfalls auch AG und auch den BRV auf den §119 des BetrVG hinweisen. Unter Umstsenden will ja der BRV einmal einige Zeit in Ruhe Urlaub machen, denn §119 droht ja mit Geld oder Haftstrafe. Weiter kann man den BRV auch novh fuet die letzte Mandatszeit neu waehlen.
Erstellt am 22.09.2012 um 17:28 Uhr von Erdenbürger
Leider muss du den schweren Weg gehen und dich z. B. Bei einer Gewerkschaft beraten lassen. Denn es handelt sich schon eindeutig um Behinderung deiner Mandatsarbeit und du solltest dich in der Lage bringen, deinen BRV darüber aufzuklären, dass er nur einer von vielen ist und ganz bestimmt nicht der Chef der BRM ist!
Erstellt am 22.09.2012 um 17:53 Uhr von Hoppel
@ Angelina
Warum müsst ihr neu wählen? Ich hoffe, jetzt kommt nicht die Antwort "Weil wir kein Ersatzmitglied mehr haben."
Erstellt am 22.09.2012 um 18:29 Uhr von Angelina
Wir müssen neu wählen, weil zwei in der letzten Woche ihr Amt niedergelegt haben und wir nur noch fünf sind.
Erstellt am 22.09.2012 um 18:30 Uhr von rechtbekommen
Hoppel, sie ist das letzte EBRM und ich denke es muesste mind noch eines jetzt geben, da ein weiteres BRM ausgeschieden ist. Also das alte bekannte Thema zu wenig "Nachschub" :-(
Erstellt am 22.09.2012 um 18:48 Uhr von gironimo
Eigentlich wurde hier alles gesagt. Über Lehrgänge beschließt der Wahlvorstand selbst. Wenn es zeitnah keine gibt, fragt die Seminaranbieter nach Inhouseschulungen. Aber auch die Gewerkschaft hilft weiter (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Wahlvorstand einen Raum für seine Arbeit hat (Sitzungszimmer, abschließbarer Schrank u.s.w.).
Das der BRV hier quer liegt, muss man vielleicht nicht vertstehen.