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Schulungsgenehmigung

R
Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe hier eine Frage: Darf der BR, wenn er einen Beschluss dazu gefasst hat, selber die Bestellung zu einer Schulung vornehmen oder geht das nur über den AG?

Wir haben dies bis 2010 immer so gehandhabt, dass nach Beschluss die Kollegen bei einem Schulungsanbieter von uns angemeldet wurden, dann haben wir die Unterlagen Plus Kostenübernahmeerklärungen (Seminar + Hotel) für den AG von dort erhalten und an den AG zur Unterschrift weitergegeben. Die unterschriebenen Formulare haben wir dann an den Schulunganbieter zurück geschickt und die Kollegen sind dann zum Termin gefahren.

Jetzt sollen oder dürfen wir keine Anmeldung mehr vornehmen, mann will uns auch vorschreiben, wieviel Kollegen fahren sollen (nur einer) und der AG möchte von sich aus einen entsprechenden Schulunganbieter aussuchen.

Wie sieht das mit der Anmeldung aus? Darf der AG uns das verbieten?

MfG

1.35604

Community-Antworten (4)

T
takkus

01.03.2011 um 14:17 Uhr

Aussuchen kann der ArbG- nur nehmen müßt ihr das nicht. Ihr entscheidet als Gremium per Beschluß wer, wann, wohin fährt. §40 BetrVG sagt dazu, das die Kosten der AbG zutragen hat. §37 Abs.6 regelt alles zu den Schulungen. Allerdings sollten eure Weiterbildungen schon in einem Zusammenhang mit eurer BetrRArbeit stehen. Ein BR in einer Firma in der ausschließlich Männer arbeiten müssen sicher zu keinem Seminar zum Thema Schwangerenschutz fahren.

R
Rattle

01.03.2011 um 15:12 Uhr

Hallo,

ja, das problem kenne ich auch, das der AG das BetrVG unterwandern möchte.

§ 36/6 sagt eigentlich alles aus.

der AG kann es verbieten, ihr müsst euch aber nicht daran halten :-)

wahrscheinlich möchte der AG sehen wir weit er bei euch gehen kann, ist wohl auf einem seminar gewesen...........

MFG

R
Rapper

01.03.2011 um 21:36 Uhr

Hallo,

danke für die Antworten.

Meine Frage galt in erster Linie dem Pzunkt, ob unser freigestellter BRV bei einem Seminaranbieter eine Anmeldung, Bestellung, Buchung, Auftrag oder was auch immer, auslösen darf, wenn wir dazu einen Beschluss gefasst haben oder dies nur dem AG vorbehalten ist?

MfG

R
Rattle

02.03.2011 um 07:17 Uhr

Hallo,

das machen bei uns die BRM selber, wenn es beschlossen wurde.

MFG

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