Erstellt am 13.09.2012 um 08:14 Uhr von Erdenbürger
Leider können sich die Kollegen ihren Vorgesetzten nich aussuchen, Direktionsrecht des AG! Dass ihr nicht informiert wurde ist eine andere Sache, da müsst ihr euch in Zukunft besser mit eure GL damit auseinander setzen, denn da habt ihr ein Informationsrecht und ein Mitbestimmungsrecht verwirkt.
Erstellt am 13.09.2012 um 09:31 Uhr von rechtbekommen
Die Frage waere ist das Ganze fuer die Fuegrungskraft eine fiktive Versetzung? Aendern sich dessen Aufgaben? Dann waere es § 99. Denn Versetzung mus ja nichtvraeumlich sein.
Erstellt am 13.09.2012 um 09:36 Uhr von gironimo
Machen kann man da wenig; jedenfalls nicht mit §§. Man kann natürlich die mangelhaften Informationen reklamieren, wenn sich aber keine Versetzungen der Vorgesetzten selbst ableiten lassen.....
Trotzdem würde ich das Gespräch mit dem AG suchen. Ein schlechtes Betriebsklima ist ja auch nicht gerade zielführend.