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Handschlag im heutigen Geschäftswesen

M
monal
Nov 2016 bearbeitet

Einem AN wurde mündlich eine Zulagensicherung sowie Fortbildung versprochen. Der damalige Geschäftsführer ist für mündliche Zusagen bekannt, nachdem er sich mehrfach weigerte schriftliche Fixierungen vorzunehmen. Dementsprechend wurden die seinerzeitigen Vorgänge auch behandelt. Nun haben wir einen anderen Geschäftsführer, der diese Aussage nicht anerkennen will. Gilt ein sog. "Handschlag" in unserem Zeitalter noch?

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Community-Antworten (4)

W
Watschenbaum

30.08.2012 um 17:13 Uhr

ein "Handschlag" ist nichts anderes als ein mündlicher Vertrag

das Problem ist nur, zu beweisen, was genau vereinbart wurde

G
gironimo

30.08.2012 um 17:49 Uhr

Im Pferdehandel ist es noch Ehrensache, dass ein Handschlag gilt. Sonst eher nicht.

wie Watschenbaum schon schreibt .....

Wenn alte Absprachen nicht mehr gelten, sollte der BR vielleicht jetzt um so intensiver Vereinbarungen zum Thema "Anrechnung von Zulagen" oder "Fortbildung" anstreben und abschließen.

Die müssen dann ja schriftlich sein.

R
rkoch

30.08.2012 um 18:23 Uhr

Was mich an der Sache stört ist das wörtchen "damals" bzw. "seinerzeit". Das kling so wie "lange zurückliegend". Was ist denn in der Zwischenzeit passiert?

Wenn der Handschlag bereits Wirkungen erzielt hat, sprich der AN seit längerem diese "Zulagen" erhalten hat und auch die "Fortbildung", und der AG dies auch so gewährt hat, so wäre zumindest ein massives Verdachtsmoment vorhanden, dass dieser Vertrag existiert.

Am Ende bleibt das Problem: Der BR ist bei solchen Sachen rechtlich (!) außen vor (abgesehen davon dass "Zulagen" und "Fortbildung" als solches "an sich" in seinen Zuständigkeitsbereich fallen: §87 (1) Nr. 10 BetrVG und §96ff. BetrVG). Der betroffene AN müsste diesen Vertrag also selbst einklagen.... und das wird er wohl ohnehin nicht tun wollen. Also führt die Diskussion im Kern ins Leere.

M
monal

30.08.2012 um 23:17 Uhr

Hier ist nochmals Monal: Mit "damalig" ist gemeint, daß dieses mündliche Abkommen Anfang dieses Jahres getroffen wurde. Der neue Geschäftsführer ist seit Mai in unserem Hause. Der MA hat bisher nichts erhalten, war geduldig, wollte nicht drängen. Nachdem sich unser "Neuer" eingearbeitet hatte, wandte sich unser MA an diesen mit der o.g. Bitte. Es war beim vorhergehenden Geschäftsführer Usus, nichts schriftlich festzuhalten. Solange dieser am Ruder war, wurden seiner Anordnungen auch eingehalten. Vielleicht ergänzt dies das Verstehen meiner Anfrage.

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