W.A.F. LogoSeminare

Ab wann Wahlwerbung erlaubt ?

S
SokratesABC
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir wählen in 3 Wochen zum ersten mal einen BR per Listenwahl. Listenvorschläge sind eingegangen und geprüft, 4 Listen sind gültig. Die Listen werden vom WV noch nicht offiziell ausgehängt, auch muss noch die Reihenfolge gelost werden.

Frage: Dürfen die Listen trotzdem bereits Wahlwerbung für Ihre Liste machen bzw. anderen mitteilen wer auf der Liste steht oder muss hier bis zur offiziellen Veröffentlichung gewartet werden. Laut §10 WO gibt es hier ja nur ein "spätestens eine Woche vor der Wahl".

1.61001

Community-Antworten (1)

S
Streikbrecher

22.08.2012 um 16:13 Uhr

Klar dürft ihr! Die Wahlwerbung beginnt doch mit dem Tag an welchem ich Stüttzunterschriften sammle. Denn damit mache ich ja zwangsweise Werbung für meine Liste. Denn keiner unterschreibt blind!

Also, geht man mit diesen Listen zum Sammenl zu ALLEN AN. Denn aus eigener Erfahrung schätzen es Koll. wenn man auch mehr Unterschriften versucht zu sammeln als man wirklich benötigt. So hatte ich oft auch mit der "freien Liste" großen Anglang bei den Koll. weil die gewerkschaftsliste sich das Sammeln ja einsparten, weil sie nur die 3 Unterschriften von GEW_lern benötigte und daher nicht zu den Koll. zum Sammeln der Unterschriften ging. Dieses wurde von vielen Koll. als überheblich angesehen.

Ihre Antwort