Erstellt am 16.08.2012 um 17:54 Uhr von Matze
Ja, geht.
Siehe § 27 BetrVG.
Die Aufgaben des Ausschusses können verfeinert in einer Geschäftsornung geregelt werden. Das ist bei uns sehr hilfreich. Aber: alles schriftlich verfassen und beschließen.
Erstellt am 17.08.2012 um 08:21 Uhr von rkoch
> Die Aufgaben des Ausschusses können verfeinert in einer Geschäftsornung geregelt werden.
DAS sollte näher beleuchtet werden.... DAS geht nämlich NICHT. Zumindest nicht so wie Du es schreibst (... Aufgaben (!) in GO ...)
§27 ist da SEHR spezifisch:
Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; Die Übertragung bedarf der Schriftform.
Konträr dazu der Begriff einer "Geschäftsordnung", §36 BetrVG:
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
In einer GO können also KEINE Aufgaben dem Ausschuss übertragen werden, da darin nur "Bestimmungen über die Geschäftsführung" geregelt werden dürfen! Der BR gibt dem Ausschuss auch keine GO, §36 ist analog auf den Ausschuss anzuwenden, was bedeutet, dass er sich selbst bzgl. der GESCHÄFTSFÜHRUNG eine GO geben kann. Er kann in der GO sich aber eben keine "verfeinerten Aufgaben" stellen. Bestenfalls kann er wieder Ausschussmitglieder mit Details der Geschäftsführung im Rahmen seiner Aufgaben betreuen, z.B. einem AM die "Aufgabe" erteilen eingehende personelle Maßnahmen bzgl. Vollständigkeit der Information zu bewerten. Das ist IMHO recht unüblich, aber denkbar.
Insofern: Der BR kann gerne bei der Übertragung einer Aufgabe diese anstatt weit (z.b. alle personellen Maßnahmen) durchaus gerne eng (z.B. MB nur in genau einem personellen Fall) fassen, aber GO geht nun wirklich nicht.
Erstellt am 17.08.2012 um 09:35 Uhr von Betriebsrätin
Auch duerfen MB nur bedingt uebertragen werden. Man kann also dem Gremium nicht die MB entziehen.