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Betriebsauschüsse

L
Lion
Jan 2018 bearbeitet

Vielen Dank erst mal aber was kann man den machen wenn jemand aus dem BR stetig aggresiv auf andere Mitglieder oder sogar in Verhandlungen mit der Geschäftsführung reagiert.

  1. Laut §28 gibt es eine Ausschuß der von den Mitgliedern des Betriebsrats und der Geschäftsführung gewählt wird zählt das auch wenn es schon einen Betriebsauschuß gibt ?

3.Kann man durch eine Abstimmung bestimmen das nur noch der Betriebsauschuß alle Dinge mit der Geschäftsführung klärt ?

Muss das Ergebniss einstimmig sein ?

2.92409

Community-Antworten (9)

K
Kölner

21.04.2006 um 21:22 Uhr

Wie viele BRM's seid Ihr denn?

B
BMW

21.04.2006 um 23:05 Uhr

Hallo Lion zu 2 Leider bist du falsch informiert.

Der Betriebsausschuß wird nur vom BR gewählt und nicht von BR und Geschäftsführung!

Lies dir auch mal § 27 BetrVG dazu durch.

zu 3 Dieses kann man in der Geschäftsordnung alles fest gelegt werden! Es wäre nicht Ratsam alles dem Betriebsausschuß zu überlassen! Das Gremium muß schon dem Betriebsausschuß Aufgaben Übertragen . Denk mal an die Kopfgröße.

Muss das Ergebnis einstimmig sein ?>> Nein muß es nicht aber in diesen Fällen geben wir es in unserem Betriebsausschuß an das Gremium zur weiteren Bearbeitung ab. Gruß BMW

L
Lion

22.04.2006 um 11:55 Uhr

Hallo BMW, leider haben wir das Problem das ganz bestimmte Personen in unserem BR Stimmung machen und leider so die Geschäftsführung fast zur Schließung unseres Unternehmnen führen. Auch diese Personen sind leider in der Überzahl und haben Abstimmen lassen das der Betriebsauschuß sich nur noch mit der Geschäftsführung trifft und der Personalausschuß alleinig entscheiden darf. Was können wir denn tun ? Gibt es ein Mißtrauensvotum ? Ich habe Angst das wir hier alle den Job verlieren !

F
Fayence

22.04.2006 um 12:20 Uhr

Lion, bevor hier weitere Antworten womöglich in die Irre führen, könntest Du bitte noch die Frage von Kölner beantworten? Wie viele BR´s seid Ihr?

L
Lion

22.04.2006 um 12:24 Uhr

Ja gerne wir sind 9 !

F
Fayence

22.04.2006 um 13:32 Uhr

Lion, danke für die Zahl 9, somit ist zumindest klar, daß Ihr einen Betriebsausschuss wählen musstet.

Zum Personalausschuss: Die Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung bedarf eines BR-Beschlusses mit absoluter Mehrheit. Ebenfalls muss die Ausgestaltung schriftlich genau umschrieben sein. Ansonsten ist die Übertragung nicht rechtens.

Dieses nur einmal beispielhaft. Du solltest Dir eine Kommentierung zu den §§ 27 und 28 zwingend durchlesen und dann überprüfen, ob Eure Beschlüsse bzgl. der Ausschüsse wirksam gefasst worden sind. Ich habe da meine leisen Zweifel! Und was die Schließung eines Unternehmens betrifft, sind solche Entscheidungen eher untergeordnet von Stimmungen AG / BR abhängig.

Gruß Fayence

L
Lion

22.04.2006 um 13:50 Uhr

Vielen Dank erstmal Fayence, wo finde ich den das mit der schriftlichen Ausgestaltung ( denn es gibt bei uns keine )? Gibt es dafür einen gesonderten §, denn in den §§ 27 und 28 steht doch nicht drin für welche Ausschüsse das zählt ? Sorry ich bin sehr neu als BR ich kenne die § aber verstehe Sie nicht so ganz. Aber Du kannst mir glauben unser Geschäftsführer meint es sehr ernst.

F
Fayence

22.04.2006 um 14:28 Uhr

Lion, da hilft Dir auch nur eine Kommentierung weiter, welche in jedem BR verfügbar sein sollte (z.B. Fitting, Däubler, Richardi).

Was die Übertragung eigener Entscheidungsbefugnisse angeht, ist die obige Regelung auf alle Ausschüsse anzuwenden. Also einmal die Kommentare zu §§ 27,28 lesen, die anderen BR-Mitglieder mit in´s Boot nehmen und gut vorbereitet in der nächsten BR-Sitzung zur Sprache bringen. An einen eigenen TOP denken!

Gruß Fayence

L
Lion

22.04.2006 um 14:44 Uhr

Vielen Dank Fayence, dann habe ich ja jetzt erst mal was zu tun. Gruß Lion

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