Untätigkeit des BR
Untätigkeit des BR nach fast 3 Monaten,
wie kann ein BR abgewählt/abgemahnt werden der in einer entscheidenden Frage eines gesundheitlich angeschlagenen AN (soll lt. Arzt vom Nachtdienst in den Tagesdienst wechseln) untätig bleibt ?
Danke im Voraus für die zahlreichen kompetenten Antworten
Community-Antworten (10)
09.08.2012 um 14:57 Uhr
BonnaLeon,
warum wollen die AN immer gleich den BR abwählen????? Was steht im Arbeitsvertrag des AN bezügl. Arbeitszeit? Arbeitsverträge sind Individualrecht, der BR hat da keinen Einfluß. Hat der AN einen Grad der Behinderung? Gesundheitlich angeschlagen sind heute viele AN. Man kann als BR den AG zwar darauf ansprechen und nach einer Lösung suchen, aber wenn der AG sich stur stellt, hat man wenig Chancen.
MfG Dr. House
09.08.2012 um 14:57 Uhr
Also, ich wuerde mich an die Gewerkschaft wenden. Zweifelsohne hat der BR Kontakt zur zustaendigen Gererkschaft und kann auf diesem Wege den BR beeinflussen. Viel Erfolg
09.08.2012 um 15:00 Uhr
Mal ganz nebenbei ist für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung die Schwerbehindertenvertretung zuständig
09.08.2012 um 15:18 Uhr
BonnaLeon
wie der Koll. oben schon schreibt. Der AN muss hier seinen Wunsch, sein Rechtsanspruch selbst gegenüber dem AG geltend machen.
Man stelle sich einmal das Geschrei vor, wenn ein BR einfach aus guten Gründen ggf, weil er die Gesundheit des AN gefährdet sieht, zum AG gehen würde und eine Umsetzung verlangen würde. Der BR kann hier nur vermitteln/ unterstützen und ggf. Betroffene/Beteiligte auf dei Rechtslage hinweisen.
09.08.2012 um 19:33 Uhr
wenn sich der Kollege an den BR gewendet hat, sollte sich der BR auch in Bewegung setzen. Arbeits/Gesundheitsschutz steht auch auf der Agenda von BRM. Gerade mit einem Attest, besteht die Möglichkeit nach ArbzG aus dem Nachtdienst herausgenommen zu werden.
@Ulrik BR und Schwerbehinderung gemeinsam sind für Schwerbehinderte zuständig! Woher weißt du das der Kollege Schwerbehindert ist?
09.08.2012 um 20:25 Uhr
BonnaLeon, der ArbGeb hat den ArbNehm gem. § 6 IV ArbZG auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet. Voraussetzung ist allerdings, dass keine dringenden betrieblichen Erfordernisse dem entgegenstehen. Hat der betroffene ArbNehm den ArbGeb auf sein Problem angesprochen und eine entsprechende Umsetzung eingefordert? Wenn nicht, ist der BR nicht der Laufbursche der Belegschaft um Individualrechte durchzusetzen.
09.08.2012 um 21:37 Uhr
ich finde schon, dass der BR gefordert ist. Aber hast Du denn mal mit ihm gesprochen? Was führt der BR an, warum sich nichts ändert?
09.08.2012 um 23:26 Uhr
in meinen Augen sollte sich der BR hier schon Gedanken machen, wenn ihm das bekannt ist. ABER wer sagt uns denn, dass der BR das nicht gemacht hat? Vielleicht gibt es hier Umstände die wir nicht kennen? Daher erlaube ich mir hier kein Urteil!
10.08.2012 um 12:42 Uhr
Schade ihr Lieben.
meine eigentliche Frage finde ich immer noch unzureichend beantwortet?
Untätigkeit des BR nach fast 3 Monaten,
wie kann ein BR abgewählt/abgemahnt werden der in einer entscheidenden Frage eines gesundheitlich angeschlagenen AN (soll lt. Arzt vom Nachtdienst in den Tagesdienst wechseln) untätig bleibt ?
"Kann der BR jetzt abgewählt/abgemahnt werden oder nicht-bitte rechtliche Quelle und Vorgehensweise nennen"
Vielen Dank
10.08.2012 um 12:57 Uhr
@BonnaLeon Was denkst Du denn selber?
Der Ansprechpartner ist doch der AG... ..ein BR kann auch kein Direktionsrecht übernehmen. Und: Der AN hat doch hoffentlich einen eigenen Mund und ein eigenes Hirn: Fühle ich mich nicht vertreten muss ich mir die Hilfe suchen, die ich brauche. Ob er dann opportun (oder nicht) behandelt wird, liegt immer im Blick des Betrachters.
Noch mehr Antworten... ...der AN war doof und es lohnte sich nicht, ihn beim AG würdig zu vertreten ...der AN hat sich in seiner Vorstellung völlig verrannt und hat schon keinen Blick mehr für richtig oder falsch ...der BR hat vom AG andere Antworten bekommen, als der AN ihm mitgeteilt hat ...
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