Erstellt am 08.08.2012 um 15:59 Uhr von rkoch
> Der eine sagt das man ihn die Aufgaben übertragen kann
> der Andere sagt genau das Gegenteil.
Also DAS kann nicht sein. §27 (2) BetrVG erlaubt ja ausdrücklich die Übertragung von Aufgaben zur eigenständigen Erledigung. Gerade die weitere Einschränkung, "das dies nicht gilt für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen" sagt ja eben aus, das ALLES ANDERE geht! So kann, schriftlichen Übertragungsbeschluss vorausgesetzt, der BA grundsätzlich die gesamte laufende BR-Arbeit erledigen. DAS ist ja eben der Sinn eines BA. I.d.R. wird der BR nur in sehr großen Gremien den Großteil seiner Arbeit aus der Hand geben. Stelle Dir einfach einen BR mit 51 BRM vor. Und stelle Dir vor, die müssten mehrmals in der Woche zu einer Sitzung anrücken... So gut wie unrealistisch. Also teilt dieser große BR seine Arbeit auf Ausschüsse auf und trifft sich nur noch, wenn diese Aufteilung geändert werden muss, die Ausschüsse berichten, BVs anstehen, etc.
Kleine BR werden derartiges z.B. auf personelle Mitbestimmung beschränken. Große BR bilden dafür gerne sogar einen eigenen Ausschuss.
Die Übertragung von Aufgaben muss aber präzise umgrenzt sein damit der BA seine Grenzen kennt, insofern ist eine pauschale Abgabe aller Mitbestimmungsrechte und -aufgaben faktisch unmöglich. Es gibt regelmäßig genug BR-Arbeit, die sich nicht in ein Schema pressen läßt - und insofern gibt es auch keine Möglichkeit die Aufgabe dieses zu erledigen pauschal an den BA abzugeben. Wenn dann nur im Einzelfall. Und spätestens wenn zur Erledigung eine BV im Raum steht ist der BA ohnehin aus der MB raus (nicht aus den vorbereitenden Tätigkeiten).
Oder um es Euch leichter zu machen: Überlegt Euch einfach OB ihr irgendwelche MB abgeben wollt - und dann tut es einfach. Niemand zwingt Euch dazu.
Ach und BTW: unter laufende Geschäfte gehört z.B. der ganze Papierkram, die Recherchen, vorbereiten von Beschlüssen, etc. pp.
Erstellt am 08.08.2012 um 16:16 Uhr von jofalki
Danke erstmal dafür!
Das hört sich so anwie wir / ich mir gedacht haeb.
Leider steht in vielen Kommentaren wirklich unterschiedliche Sachen.
vorallem mit der Mitbestimmung.
So wie Du das schreibst macht das aber auch für mich wirklich Sinn und ich gehe davon aus das meine Mitstreiter dies auch so sehen.
Du schreibst noch das man das eingrenzen sollte mit der Mitbestimmung. Kann man rein theoretisch das komplett übertragen?
Grund kann ich Dir nicht schreiben.
Danke im voraus
Erstellt am 08.08.2012 um 23:02 Uhr von DrUmnadrochit
Ihr seid ein 9er (oder 11er) Gremium? Da ergibt der Betriebsausschuss meines Erachtens tatsächlich kaum einen Sinn. Da würde ich einen gründen (weils der Gesetzgeber so will) und ihn nicht tagen lassen...
Manchmal sind "kleine" Gremien auch versucht mittels eines Betriebsausschusses unliebsame BRM auszugrenzen, davon kann nur abgeraten werden.
Erstellt am 09.08.2012 um 08:25 Uhr von gironimo
DrUmnadrochit
Das kann auf keinem Fall so gesehen werden. Auch bei diesen Betriebsgrößen fällt genügend Arbeit für einen Betriebsausschuß an. (eigene Erfahrung)
Das "Ausgrenzungsproblem" gibt es hingegen auch bei größeren BR-Gremien.
Erstellt am 09.08.2012 um 08:37 Uhr von DrUmnadrochit
Selbstverständlich kann auch ein 9er Gremium einen BA beschäftigen. Effizient wird es in aller Regel aber nicht sein.