Betriebsausschuß - welche Aufgaben Rechte, Pflichten soll der Ausschuß erfüllen?
Hallo alle miteinander, na dann leg ich mal los: Was ich so in Erfahrung bringen konnte, muss wohl ein Betriebsausschuß gewählt werden. Aber - ich frage mich, ob dies mit einem BR von neun Mitgliedern (bei uns also 5 Ausschußmitglieder) Sinn macht, da die Größe unseres BR-Gremiums noch in einem überschaubaren und akzeptablen Bereich liegt. Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, wie die BR-Arbeit rational weitergeführt werden soll, wenn vier BR-Mitglieder von den Ausschußsitzungen ausgeschlossen sind, aber dennoch informiert sein sollten - für mich heißt das mehr Arbeit, weil Info´s weitergegeben werden müssen. Außerdem geht unser AG davon aus, dass sich auf Grund der Bildung des Beriebsausschußes die Anzahl (2x monatl.) und die Dauer (je vier Std.) der BR-Sitzungen verringert. Für was soll das also gut sein?? Ich empfinde den Betriebsausschuß nicht als Zuckerstück. Wer mag mir sagen, welchen Aufgaben, Rechte, Pflichten der Ausschuß erfüllen soll und wie mit den restlichen BR-Mitgliedern auch weiterhin sinnvoll zusammengearbeitet werden kann. Ich bin erst seit Februar freigestelltes BR-Mitglied (und im Ausschuß) und teilweise bissl planlos. Geniale und interessante Gelegenheit hier sich auszutauschen dickesLob. Liebe Grüße Sunshine
Community-Antworten (2)
01.06.2006 um 13:30 Uhr
Zunächst einmal §27 BetrVG, aber das weist du selbst.
Der BA führt die laufenden Geschäfte und bei uns übernimmt er auch die Aufgaben des WA und die Zusammenkünfte nach §74 Abs.1 BetrVG.
Das Weitere wird sich sicherlich im Laufe der Zeit zeigen. Ihr solltet auf jeden Fall versuchen nicht alles dem BA aufzuhalsen, dadurch läuft man schnell Gefahr der Mauschelei und BV´s können sowieso nur im gesammten BR beschlossen werden.
01.06.2006 um 13:36 Uhr
Sunshine,
ich muss Dir völli Recht geben. Die Regelung dass bereits ein 9 köpfiger BR einen BA gründen MUSS ist völlig überzogen.
Dennoch: Es ist eine "muss"-Bestimmung und was Ihr draus macht ist Eure Sache.
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