W.A.F. LogoSeminare

Informationspflicht Betriebsratsvorsitzender gegenüber dem Betriebsausschuss

C
Classic87
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

muss die/der Betriebsratsvorsitzende/r den Betriebsausschuss informieren, wenn er z.B. eine E-Mail an die Geschäftsführung schickt, um was zu erfahren, oder anzufragen? Sprich diese (den Betriebsausschuss) ins CC setzen, damit der Ausschuss die Übersicht behält und informiert bleibt?

Bei uns handelt die/der Betriebsratsvorsitzende/r teilweise einfach so, ohne vorher bescheid zu sagen und lässt uns erst Tage später, irgendeine Antwort zukommen, ohne Kontext, obwohl wir bereits schon mehrfach darum gebeten haben, uns als Betriebsausschuss und natürlich als Betriebsrat darüber zu informieren.

Bitte sofern möglich auch mitteilen, wo es stehen würde (Rechtsbücher mit §).

Lieben Dank im Voraus.

1.202013

Community-Antworten (13)

K
krambambuli

07.09.2020 um 14:53 Uhr

§ 27 BetrVG. Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des BR. Und der BRV ist ein Mitglied des Ausschusses. Schon daraus wird klar, dass alle den gleichen Wissensstand haben sollten.

G
ganther

07.09.2020 um 15:10 Uhr

"...alle den gleichen Wissensstand haben sollten." Das unterschreibe ich sofort. Vielleicht kann man in der BA Sitzung aber auch entsprechende Verbindlichkeit herstellen. Nur weil ein einzelnes BRM sagt, dass er da noch Informationen braucht muss der BRV noch lange nicht springen.

U
UdoWoe

07.09.2020 um 16:32 Uhr

Das ein BRV "nicht springen" sollte, dies sollte klar sein. Nur wenn ein BRM sich äußert, dass er noch Informationen benötigt, dann sollte der BRV schon Informationen weiterleiten. Leider haben sich auch bei uns solche Unsitten eingeschlichen, dass der BRV Absprachen mit HR getroffen hat, welche dem BR nicht bekannt war. Als es dann um diese Dinge auf einer BR-Sitzung ging, hat er uns diese erst mitgeteilt. Das war keine schöne Sitzung, da der BR anderer Meinung war und die Absprachen nie und nimmer getroffen hätte. Ich bin schon der Meinung, dass der BRV eine (und wenn es nur eine Moralische) Berichtspflicht hat und dem Gremium, egal ob BA oder BR mitteilt, was er mit dem AG oder HR besprochen hat. Und zwar von sich aus und nicht erst nach nachfrage. Zumal auch in einem Vertretungsfall der Stellvertrende bzw. das Gremium weis was los ist.

R
rtjum

07.09.2020 um 16:58 Uhr

"dass der BRV Absprachen mit HR getroffen hat, welche dem BR nicht bekannt war." und genau aus diesem Grund gehe ich grundsätzlich nicht mehr zu 4-Augen-Gesprächen mit GL oder HR, es ist immer jemand aus dem Gremium dabei.

U
UdoWoe

07.09.2020 um 17:04 Uhr

Genau das war aber unser Problem. Unser BRV war immer alleine bei diesen Gesprächen. Ich habe mich deswegen einfach zum Jour-Fix selbst eingeladen und jetzt, auch noch als SBV habe ich erst Recht dabei zu sein. Nun läuft das mit den Infos von unserem BRV ins Gremium auch besser.

S
seehas

07.09.2020 um 17:11 Uhr

Es gilt §26 (2) BetrVG: Der Vorsitzende des Betriebsrates … vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Dass der BRV ohne Rücksprache mit dem Gremium irgendwelche verbindliche Absprachen treffen kann steht hier nirgends. Der BRV kann nur vereinbaren, was der BR beschlossen hat. Ich bin selbst auch BRV und weiß darum wie schwierig das im Alltag sein kann, wenn die GF eine schnelle, "vernünftige" Lösung für ein Problem braucht. Nur wenige Dinge sind so eilig, dass es nicht für eine Rücksprache mit dem Gremium reicht.

U
UdoWoe

07.09.2020 um 17:24 Uhr

@seehas. Ich gebe dir vollkommen recht. Natürlich ist es schwierig wenn man "schnell" mal etwas "ganz simbles" vereinbaren will. Leider gibt es aber auch BRV die meine, Sie wären diejenigen die das sagen hätten oder, diese Variante haben wir, einfach verschweigen was Sie mit der GL ausgehandelt haben. Leider... Und der letzte von die erwähnte Punkt stimmt auch. Es ist nicht alles soooo eilig, dass es nicht zuerst auf einer BR-Sitzung besprochen werden könnte. Wir sind aber im Wandel, mein Meckern und Nörgeln hat ganz, ganz kleine Früchte getragen. Jetzt hoffe ich auf die nächste Wahl, dass sich der jetzige BRV nicht mehr aufstellen lässt.

X
XYZ68

08.09.2020 um 11:00 Uhr

Jeder Betriebsrat hat den /die Vorsitzende/n den er verdient. Man kann auch während der laufenden Amtsperiode das "Sprachrohr" wechseln.

M
Moreno

08.09.2020 um 11:15 Uhr

xyz du weißt doch wie begehrt dieser Posten oft ist ;-) viele meckern aber keiner will es machen!

U
UdoWoe

08.09.2020 um 11:39 Uhr

@xyz68 und @moreno, genau das ist unser Problem. Er wurde "Auserkorenen" und kein anderer will es machen. Leider...

S
seehas

08.09.2020 um 11:48 Uhr

@UdoWoe: Ich mache das jetzt seit zweieinhalb Jahren und ich kann dir sagen, dass es gar nicht wehtut. Mach es einfach!

U
UdoWoe

08.09.2020 um 11:56 Uhr

@seehas: Nicht auch noch BRV. Ich bin BRM, GBRM, KBRM, im WA und seit vergangenem Jahr auch noch SBV. Und dies bei einer 4-Tage-Woche aufgrund meiner Erkrankung (bin wenigstens freigestellt). Und bei unserem BR möchte ich das nicht (mehr). Man(n) muss nicht alles machen.... (nicht mehr, aus dem Alter bin ich raus). Aber ich verstehe deinen Hinweis.

R
rtjum

08.09.2020 um 13:42 Uhr

"dass es gar nicht wehtut." Im Gegenteil es macht riesigen Spaß, aber das glaubt einem kaum jemand...

Ihre Antwort