Erstellt am 31.07.2012 um 17:10 Uhr von Streikbrecher
Ein Arbeitsvertrag hat nicht mit einem Abschluss der Lehre zu tun. Das liegt am AG ob er ungelernte, denn als solches gilt er ohne Abschluss einstellt.
Ob er eine Prüfung später machen kann, hat damit auch nichts zu tun. Das kann die Innung sagen.
Er hat aber erst keine Ansprüche dann gegen den AG der ihn jetzt ggf einstellt aus der Prüfung. Es sei man vermerkt solches im ArbV. Doch dazu ist auch kein AG verpflichtet.
Erstellt am 01.08.2012 um 02:36 Uhr von BRUTUS
kompetente Antworten gibts hier schon lange nicht mehr
Vertragsfreiheit
Erstellt am 01.08.2012 um 08:36 Uhr von rkoch
> kompetente Antworten gibts hier schon lange nicht mehr
Wir sind hier keine RA, insofern gibt es hier keine verbindliche oder kompetente Rechtsberatung, DARF es hier noch nicht einmal geben. Was hier geschrieben wird sind Meinungen. Und Streikbrechers Antwort erfüllt IMHO den Anspruch der "Kompetenz" in diesem Rahmen und in Bezug auf die Frage. Insofern frage ich mich, was Du uns damit sagen willst! Insbesondere bringt Dein Schlagwort nicht wirklich kompetent eine Antwort zur Frage bei......
Erstellt am 01.08.2012 um 13:20 Uhr von Betriebsrätin
BRUTUS
>> kompetente Antworten gibts hier schon lange nicht mehr
Stimmt, denn Deine hier ist so sogar FALSCH!
>> Vertragsfreiheit
Denn im Arbeitsrecht ist diese durchaus eingeschränkt.
Man kann also rechtlich/verbindlich nicht alles per Vertrag regeln.
lese u.a. http://www.juramagazin.de/arbeitsrecht/
und
Grundsatz der Vertragsfreiheit
Zur Sicherung des sozialen Friedens musste die im Zivilrecht festgelegte Vertragsfreiheit zugunsten der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. Dieser Grundsatz der Vertragsfreiheit funktioniert nur dort, wo sich ungefähr gleich starke Partner gegenüberstehen. Die Vertragsparteien werden dann durch gegenseitiges Nachgeben zu einem Ausgleich Ihrer Interessen gelangen.
Der Arbeitgeber - Immer die stärkere Partei
http://www.buerokauffrau-online.de/arbeitsrecht.html
usw. usw.
Somit stimmt nur Deine erste Anmerkung, leider. Aber doch im Bezug auf Dich!
Somt kann auch ich rkoch betreffend der Aussagen von Streikbrecher nur zustimmen.
Erstellt am 01.08.2012 um 14:34 Uhr von schmuelling
Ein Arbeitsvertrag ist nicht abhängig von einer bestandenen Prüfung. Sonst würden ja niemals ungelernte AN einen Job finden. Viele suchen ja genau danach, um beim Gehalt zu sparen.
Anders sieht es aus, wenn das Bestehen der Prüfung als Bedingung in den Vertrag eingeflossen ist. Es gibt so Standartformulierungen "vorbehaltlich bestandener Prüfung, einwandfreiem Führungszeugnis und gesundheitlicher Eignung" etc.
Ein AG hat natürlich eine Fürsorgepflicht. Er darf nicht eine unqualifizierte Kraft z.Bsp. Elektroleitungen verlegen lassen. Anlerntätigkeiten darf man natürlich jedem übertragen.
Da auch kein RA bin, ist dies nur meine bescheidene Meinung. Ob Kompetent oder nicht, werden andere befinden.
Erstellt am 01.08.2012 um 14:41 Uhr von sturmtaube
gut, gut, liebe Leute, alles klar. Ich habe es verstanden und freue mich über die rege Teilnahme hier. Vielen lieben Dank euch allen!
Erstellt am 01.08.2012 um 15:25 Uhr von BRUTUS
@ Betriebsrätin
wenn man deine Antworten verfolgt, kann man nur hoffen, daß dich niemand ernst nimmt
Erstellt am 01.08.2012 um 17:28 Uhr von Streikbrecher
BRUTUS
''''@ Betriebsrätin
wenn man deine Antworten verfolgt, kann man nur hoffen, daß dich niemand ernst nimmt
Muss man das verstehen?? Denn die Rätin hat auf geltendes Recht mit Belegen zum nachlesen hingewiesen.
Du hast hier nur selbtsame Antworten gegeben!!!!
Erstellt am 01.08.2012 um 17:33 Uhr von BRUTUS
"seltsam" ist gut ;-))
im vorliegenden Fall auf eine Einschränkung der Vertragsfreiheit unter der Maßgabe, der AN dürfte nicht unverhältnismässig benachteiligt werden, hinzuweisen
ist wohl wieder mal "Thema verfehlt", wie schon des öfteren bei der "Rätin" zu beobachten
Erstellt am 01.08.2012 um 18:13 Uhr von Hoppel
@ sturmtaube
Der einzige Rat, den man deinem Sohn geben kann ist, dass er sich
1. mit dem zukünftigen AG in Verbindung setzt
2. beim Ausbildungsberater der zuständigen Kammer (HWK , IHK) nachfragt, ob er die praktische Prüfung unabhängig von seinem derzeitigen Ausbildungsbetrieb nachholen kann.
Es könnte ja sein, dass der neue Arbeitgeber nicht bereit ist, dass Sohnemann die Ausbildung bei ihm beendet, ihn aber bis zum erfolgreichen Abschluss als "Hilfskraft" einstellt.