Erstellt am 31.07.2012 um 10:42 Uhr von petrus
Wenn man die Voraussetzungen des §8 BetrVG erfüllt: JA!
Erstellt am 01.08.2012 um 02:40 Uhr von BRUTUS
wenn das Wahlvorstandsmitglied das nicht weiß, könnt ihr vermutlich auch die Wahl in die Tonne treten
Erstellt am 01.08.2012 um 06:51 Uhr von Tanzbär
Das Wahlvorstandsmitglied wird's schon wissen, aber es gibt ja dann immer noch die Verschwörungstheoretiker in der Belegschaft, die eben das anzweifeln ...