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Regelungsabrede

B
brhotel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir würden gerne eine Regelungsabrede mit der Direktion machen. Die möchte das aber nicht. Sie schiebt immer unsere Hauptverwaltung vor und die betriebsbedingten Kündigungen. Wir wollen den Regelarbeitszeitraum auf ein 1/2 Jahr verlängern und und und.... Eine BV will Sie aber auch nicht. Es greift doch hier das Günstigkeitsprinzip?! Kann uns jemand helfen?

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Community-Antworten (4)

M
martinez

25.07.2012 um 10:21 Uhr

Hi, was wollt ihr denn genau für eine BV machen? im BetrVG ist genau geschrieben welche BV erzwingbar ist und welche auf freiwilliger basis gemacht werden kann.. ansonsten einfach mal prüfen ob ihr irgendetwas habt was der AG unbedingt von euch will(Koppelungsgeschäft).. Gruß

A
azrael

25.07.2012 um 10:24 Uhr

helfen kann euch ein anwalt.

gesetz den fall, euer anliegen (welches ich leider nicht erlesen kann, was zum teufel haben betriebsbedingte kündigungen damit zu tun??) ist nach §87 Mitbestimmungspflichtig, könnt ihr verhandlungen zu einer BV erzwingen. wenn ihr dieses verfahren anstrengt, wird euer AG sich wohl schnell auf eine regelabrede einlassen.

allerdings solltet ihr vorher klären, was ihr eigentlich erreichen wollt. von einem "regelarbeitszeitraum" habe ich noch nichts gehört.

lg

G
gironimo

25.07.2012 um 11:19 Uhr

also ich finde auch - etwas genauer sollte es schon sein. Was soll denn nun geregelt werden?

B
BRMetall

25.07.2012 um 12:11 Uhr

Eine Regelungsabrede ist jede Vereinbarung des BR mit dem AG sofern es sich nicht um eine BV handelt. Sie regelt auch nur Dingen zwischen BR und AG. Es können sich nicht Beschäftigte auf deren Inhalt berufen. Also auch hier keine Themen des § 87. Das wäre dann Themen einer BV.

„Regelungsabrede“ - was ist das? = formlose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat http://www.dhv-cgb.de/dhv_data/info/infoblaetter/pdf/Regelungsabrede.pdf

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