Hallo zusammen,

möchte einem ehemaligen Azubi gerne zu einer Festanstellung verhelfen. Der Azubi bekam nach der Ausbildung einen einmaligen, für 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag. So weit, so gut!
Das ist wenn ich das richtig lese nach dem TzBfG § 14 völlig in Ordnung so.

Aber jetzt kommt es!!! Danach wurde ein zweites mal, diesmal mit Sachgrund befristet und das geht wohl nicht mehr, bzw. jetzt dürfte der Junge Mann einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. (Sofern er bereit ist zu klagen). Im Netz habe ich dazu folgendes gefunden:

Sachlicher Grund "Erleichterung für Übergang in Anschlussbeschäftigung" nur einmal möglich.

Ein Arbeitnehmer darf im Anschluss an seine Ausbildung nur ein Mal befristet weiterbeschäftigt werden. Eine erneute Befristung nach Ablauf des ersten Arbeitsvertrags ist nicht erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.10.2007 - 7 AZR 795/06 -

Liege ich nun richtig oder verstehe ich hier etwas falsch???


Danke, Grüße und schönes Wochenende