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Darf ich gegen den Willen anderer BR-Mitglieder Aushänge tätigen?

E
Extremus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir als BR haben vom AG Stellenbeschreibungen mit ERA-Eingruppierung erhalten. Diese werden nun von uns in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft bearbeitet und danach dem AG wieder vorgelegt. Ich als BR-Mitglied würde den Kollegen gerne die Möglichkeit geben, die ihre Arbeitsstelle betreffende Stellenbeschreibung, und auch eventuell die vom BR überarbeitete Version inkl. der geforderten ERA_Einstufung, einzusehen. Die anderen BR-Mitglieder sind dagegen. Darf ich als einzelnes BR-Mitglied eigenmächtig die Unterlagen den Kollegen zugänglich machen oder muss ich mich der Mehrheit beugen?

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Community-Antworten (1)

S
Streikbrecher

17.07.2012 um 22:26 Uhr

Der BR beschließt und handelt grundsätzlich als Gremium! Die Gewerkschaft kann aber eigenständig informieren.

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