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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überlastungsanzeige im Namen der Belegschaft?

C
Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir sind eine Pflegeeinrichtung mit 100 Mitarbeitern.Personal ist total überlastet. Meine Frage: Können wir als Betriebsrat eine Überlastungsanzeige stellen im Namen oder Auftrag der Belegschaft?

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Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

31.10.2006 um 11:26 Uhr

@Conny, ich denke mir, dass dieser Link dir weiterhift!

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsrecht/ueberlastungsanzeige.htm

C
Conny

31.10.2006 um 11:36 Uhr

Danke Mona-Lisa!!! Hab den Link geöffnet und ausgedruckt. Super,Trifft den Nagel auf den Kopf

M
Mona-Lisa

31.10.2006 um 11:39 Uhr

na siehste...... ;-))

K
Kölner

31.10.2006 um 15:36 Uhr

@Mona-Lisa Kann denn jetzt der BR eine Überlastungsanzeige im Sinne von §§ 15 und 16 ArbSchG für die AN machen?

M
Mona-Lisa

31.10.2006 um 16:20 Uhr

@Kölner, nein, der BR kan die Überlastungsanzeige für die Betroffenen nicht übernehmen.

dieser Link (und auch andere diverse Berichte) war auch für mich sehr interessant zu lesen, vor allem, da dies ja nun überhaupt nicht mein Metier ist! :-))

Ich versteh das so, dass die Überlasteten, also das Pflegepersonal diese Anzeige beim AG selbst machen müssen. Unabhängig vom ArbSchG!

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