Erstellt am 31.10.2006 um 10:26 Uhr von Mona-Lisa
@Conny,
ich denke mir, dass dieser Link dir weiterhift!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsrecht/ueberlastungsanzeige.htm
Erstellt am 31.10.2006 um 10:36 Uhr von Conny
Danke Mona-Lisa!!! Hab den Link geöffnet und ausgedruckt. Super,Trifft den Nagel auf den Kopf
Erstellt am 31.10.2006 um 10:39 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 31.10.2006 um 14:36 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Kann denn jetzt der BR eine Überlastungsanzeige im Sinne von §§ 15 und 16 ArbSchG für die AN machen?
Erstellt am 31.10.2006 um 15:20 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
nein, der BR kan die Überlastungsanzeige für die Betroffenen nicht übernehmen.
dieser Link (und auch andere diverse Berichte) war auch für mich sehr interessant zu lesen, vor allem, da dies ja nun überhaupt nicht mein Metier ist! :-))
Ich versteh das so, dass die Überlasteten, also das Pflegepersonal diese Anzeige beim AG selbst machen müssen.
Unabhängig vom ArbSchG!