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Mitbestimmungspflichtig:ja oder nein

L
lupus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich habe da mal ein Problem. Unser Br widersetzt sich der Perso wegen einer Umstrukturierung, wie er es nennt. Ein Mitarbeiter bekommt eine zusätzliche Aufgabe zugewiesen. Ohne das diese Aufgabe einem anderen MA genommen wurde. Ein neues Gebiet was es so vorher nicht gab. Es soll für die Person 10% Mehrarbeit bedeuten. Ist dies vom Gesetzt her mitbestimmungspflichtig? Ist es eine Versetzung? Ist es eine Umstrukturierung? Wer kann estwas dazu sagen? Danke .

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Community-Antworten (2)

D
DrUmnadrochit

11.07.2012 um 02:07 Uhr

Wirklich 10% MEHRARBEIT?

Also ab sofort z.B. 44 Stunden pro Woche statt 40 Stunden? Die Mehrarbeit ist definitiv mitbestimmungspflichtig

G
gironimo

11.07.2012 um 11:25 Uhr

Wenn der BR sich "widersetzt" und die Personalabteilung dies beachtet, wird man sich bei den Betriebsparteien wohl darüber einig sein, dass die Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist. Sonst würde die Perso nämlich sagen "BR - du kannst mir mal im Mondschein begegnen".

Also frage doch mal den BR konkret nach den Gründen, warum er die Zustimmung verweigert. Der Versetzungsbegriff ist übrigens im § 95 Abs. 3 BetrVG beschrieben. Und Mehrarbeit ist natürlich mitbestimmungspflichtig.

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