Erstellt am 11.07.2012 um 00:07 Uhr von DrUmnadrochit
Wirklich 10% MEHRARBEIT?
Also ab sofort z.B. 44 Stunden pro Woche statt 40 Stunden? Die Mehrarbeit ist definitiv mitbestimmungspflichtig
Erstellt am 11.07.2012 um 09:25 Uhr von gironimo
Wenn der BR sich "widersetzt" und die Personalabteilung dies beachtet, wird man sich bei den Betriebsparteien wohl darüber einig sein, dass die Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist. Sonst würde die Perso nämlich sagen "BR - du kannst mir mal im Mondschein begegnen".
Also frage doch mal den BR konkret nach den Gründen, warum er die Zustimmung verweigert. Der Versetzungsbegriff ist übrigens im § 95 Abs. 3 BetrVG beschrieben. Und Mehrarbeit ist natürlich mitbestimmungspflichtig.