skuriller Fall: Ein AN plaudert über Gehälter von MA. Auf die Frage des AG, woher er das habe, antwortet der AN, aus dem Betriebsratsschrank, weil der nicht abgeschlossen war. Der MA hat also nachgeschnüffelt und ein Versehen des BR, den Schrank nicht abzuschließen, gnadenlos ausgenutzt. So jetzt die Frage: kann AG den (oder die) BR wegen schwerwiegender Pflichtverlezung ao. kündigen ?? Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht ??