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Mal was zusammen ausarbeiten

S
Skyline
Aug 2017 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen.

Ich weiss nun das jeder AN der sich in der Sprechstunde des BR die Zeit nehmen kann ohne das er Verluste von Lohn und Brot hat.

Nun ist es so das dieses Stiefmütterlich behandelt wird in der Firma.
Das heisst es wurde versucht Sprechstunden einzurichten. Diese Sprechstunden gaben 2 BRM von dehnen ich weiss ,das sich kaum einer anvertrauen würde.

Nun wäre ein Vorschlag meinerseits dieses bei einen 9er Gremium rotieren zu lassen so das auch mal eine Frau dabei sein würde. Also Abwechselnd.

Aber das ist eigentlich nicht meine Frage ,sondern eine Vorgeschichte zu meiner Frage.

Nun meine Fragen :

Dürften wir als BR die Kollegen ( schlaumachen) das die Sprechstunde keinen Abzug von Lohn bringt.

Dürften wir als BR die Kollegen darauf aufmerksam machen das z.b. jeden MA ein Bildungsurlaub im Jahr zusteht ( 5 Tage bezahlt von AG ) Kurskosten trägt der AN: Auch das der Bildungscheck Geld bringt um in einen Bildungsurlaub zu gehen. Glaube bis 500 Euro in NRW , alle 2 Jahre.

Also Unterlagen den AN zu Verfügung stellt?

Wie würdet ihr so was formulieren? In einen Brief z.b.

Man könnte doch mal zusammen ausarbeiten wen ihr Bock hättet..

Danke Leute

1.27005

Community-Antworten (5)

R
rkoch

06.07.2012 um 18:16 Uhr

Dürften wir als BR die Kollegen ( schlaumachen) das die Sprechstunde keinen Abzug von Lohn bringt.

Aber JA doch, im Zweifelsfalle MÜSST ihr das sogar, wenn die Kollegen das nicht wissen!

Dürften wir als BR die Kollegen darauf aufmerksam machen das z.b. jeden MA ein Bildungsurlaub im Jahr zusteht ( 5 Tage bezahlt von AG ) Kurskosten trägt der AN

Warum denn nicht? So lange es tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür gibt (kenne mich mit Bildungsgesetzen/TV in NRW nicht aus). Aber eben nur, was ihr mit Sicherheit wisst. Keine Gerüchte streuen! Niemand hat gesagt das AN dumm sterben müssen.

Also Unterlagen den AN zu Verfügung stellt?

Na klar, die GEW hat u.U. kostenlose Flyer, etc.

Wie würdet ihr so was formulieren? In einen Brief z.b.

Nein. Ihr könnt das Material was Euch der AG gibt zwar verwenden, wozu ihr wollt, aber ihr müsst i.d.R. das kostengünstigste Mittel wählen. Allgemeine Informationen gehören an den richtigen Ort: An das schwarze Brett des BR. Schön groß und bunt. Flyer, Briefe, etc. - also jeden AN einzeln erreichen - nur dann, wenn irgendwas so dringlich ist, das unwahrscheinlich ist, das die AN es noch rechtzeitig am schwarzen Brett wahrnehmen - oder wenn AN persönliche Informationen erhalten müssen (die andere nicht wissen dürfen). z.B. extrem kurzfristige Betriebsversammlung aus wichtigem Grund, da kann man die AN schon mal mit Flyern an alle einladen.

Man könnte doch mal zusammen ausarbeiten wen ihr Bock hättet.

Das würde den Rahmen hier doch erheblich sprengen! Den Schuh müsst ihr Euch schon selbst anziehen.

S
Skyline

06.07.2012 um 18:28 Uhr

Danke .

Wäre ein Schlaumachen der AN über die monatliche Abrechnung möglich.

Also ein Infoblatt über Bildungsurlaub ect.

Oder könnte der AG was dagegen haben. Müsste wir es vorher mit AG besprechen?

MfG Sky

S
Streikbrecher

06.07.2012 um 18:40 Uhr

Was ein AG ggf. einer Abrechnung beifügt ist alleine seine Sache.

Und kein AG würde hier solches beifügen, den es ware ja für ihn (AG) ein Problem/ eine Belastung/ sofort und in der Folge Kosten.

S
Skyline

06.07.2012 um 20:12 Uhr

Könnte der BR es als Info Blatt beifügen

G
gironimo

07.07.2012 um 11:41 Uhr

bei allen Aktivitäten sollte sich der BR selbst schlau machen. Ich möchte Euch wirklich ans Herz legen, das eine oder andere Seminar zu besuchen; z.B. Einführung in die Arbeit des Betriebsrats oder ähnliches.

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