Pflegeschlüssel berechnen
Hallo, ich arbeite im Seniorenpflegeheim. Bei uns werden die Mitarbeiter anhand des Pflegeschlüssels berechnet. Unser Arbeitgeber hat nun vor die Bewohner, die im Krankenhaus sind aus dem Pflegeschlüssel zu rechnen bis sie zurück sind. So könnten Mitarbeiter eingespart werden, wenn Bewohner länger im Krankenhaus sind. Meine Frage: Ist das zulässig oder nicht und habt ihr Gesetzestexte, die das belegen??? Vielen Dank für die Hilfe
Community-Antworten (1)
02.07.2012 um 12:51 Uhr
Ja, AG darf es und macht auch Sinn auf Veraenderung der Zahl der zu Pflegenden zureagieren. Er muss nur den BR beteiligen.
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