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Darf der BR als Wirtschaftsaussschuß fungieren?

H
Hupfa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir haben durch eine Spaltung des Betriebs, eigentlich fast keine "klassischen" BR-Arbeiten mehr, sondern fungiern als eine Art Wirtschaftsausschuß. Wir sind aber keine 100 Leute im Unternehmen. Frage: Kann uns die Geschäftsführung da irgendwie an den Karren fahren?

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Community-Antworten (2)

Z
zweiflerin

28.06.2012 um 11:18 Uhr

Entweder ihr habt/seid ein gewaehlter und noch im Amt/Mandat befindlicher BR der einen WA bilden kann oder Nicht.

WA ohne BR gibt es nicht.

G
gironimo

28.06.2012 um 11:23 Uhr

Um auf den Titel der Frage einzugehen; Der BR hat sein Mandat wahrzunehmen. In kleineren Betrieben ohne WA, hat der AG den BR alle erforderlichen Informationen zu geben.

Wenn durch Spaltung eine Neuwahl erforderlich wird (§ 13 BetrVG) solltet Ihr die einleiten und durchführen.

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