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Wie setze ich mich hier durch

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute !

Es geht um folgendes, ein AN hat heute einen Brief an den BR geschickt um Kenntnisnahme.

Hier geht es um Mobbing und der AN will kündigen.

Der BRV hat heute mit 2 anderen BR Mitgliedern mit den "Mobber" gesprochen. Nun steht auch noch ein Gespräch mit dem Leidtragenden an.

Als erstes erfahre ich dieses nach den Gespräch mit den Mobber , was mir überhaupt nicht passt. Auch ich würde mir gern ein Bild über diese Situation machen. Kann ich darauf bestehen? Auch würde ich gerne die 2 Seiten mit dem Gremium besprechen. Es wird alles mit 3 BRM gemacht , in meinen Augen nicht in Ordnung.

Was könnte ich schreiben um an den Gesprächen mit teilzunehmen. Der Brief ging an BR

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Community-Antworten (6)

V
Valdi

26.06.2012 um 09:30 Uhr

Lieber skyline, der AN schickte einen Brief, zur Kenntnisnahme. Dies ist, so denke ich, sein erster Hilferuf. Und dem wird Nachgegangen. Mit welchen Recht willst du an diesen Gespraechen teilnehmen ? Ausser einer bittet dich um Hilfe. Ich gebe dir zu bedenken, das Thema Mobbing ist sehr vielseitig und es geht um Leben. Leider kannte ich 2 Gemobbte AN, welche Selbstmord begangen. Anderen konnte ich nur Helfen indem ich ihnen den Rat gab, zu kuendigen. Der BR sollte ueber die Arbeitssituation sprechen, wodurch Mobbing entsteht. Die Welt ist nicht nur schwarz oder weiss. Jeder Fall ist individuel. Sprich offen jene 3 BRs an, ob du helfen kannst. Viel Kraft euch allen.

L
luckyman

26.06.2012 um 09:57 Uhr

Hallo, grundsätzlich kann der BRV nicht eigenmächtig die Dinge angehen. Er benötigt immer die Legitimation durch das GRemium! Er vertritt den BR nach aussen, mehr nicht! Deswegen würde ich eine abgesprochene Vorgehensweise einfordern und auch die Teilnahme an den Gesprächen. Das kannst du m.E. auf Grundlage deines Mandates in jedem Fall.

Die Arbeitsweise des BRV ist nicht i.S.d. BetrVG

V
Valdi

26.06.2012 um 10:13 Uhr

Klar doch luckymann, bestellt alle Mobber und Opfer zu einer BR Sitzung, dann versucht euer bestes, wenns schief geht, per Abstimmung , wer zur Beerdigung darf. Hier hilft keine BetrVG. sondern eine gewisse Sensibilitaet. Auch der Mobber ist krank und meistens sich gar nicht bewusst was er anrichtet. Aber Hauptsache / ach verdammt / Denkt menschlich und nicht nach Paragraphen.

G
gironimo

26.06.2012 um 10:17 Uhr

Ich halte es da eher mit den Bedenken von Valdi. Das Thema eignet sich nicht für formelle Streitereien im Ablauf des BR. Da der BR ja noch gar keinen Auftrag (z.B. in Form einer offiziellen Beschwerde) hatte, handelte es sich offenbar um ein rein informalles Gespräch.

Auch Du könntest dieses Gespräch mit den Betroffenen suchen. Aber die Sache aufbauschen ist in solchen Fällen eher Kontraproduktiv.

S
Skyline

26.06.2012 um 10:18 Uhr

Ich fordere meine Aufgabe als BRM ein. Natürlich nur dann wenn der Geschädigte dieses auch wünscht. Ich gehe in diesen Fall davon aus , da er ja das Gremium BR angesprochen hat, diesen gehöre ich an. Ich denke eine ausser-ordentliche Sitzung sollte einberufen werden .

Dieses habe ich auch den BRV so mitgeteilt.

Kann ich mich auf einen § berufen ?

Danke Leute

Ich will meine Arbeit als BR machen auch wenn es mal scxhwierig wird , dafür wurde ich gewählt.

B
BRinBln

26.06.2012 um 12:04 Uhr

Hallo Skyline, wenn der AN den Brief mit dem Mobbingvorwurf nur zur Kenntnisnahme an das Gremium geschickt hat, warum geschieht dann etwas? "Kenntnisnahme" bedeutet doch im Wortsinn doch nur, dass ich jemanden/ein Gremium"in Kenntnis" setzen möchte. Wieso werden dann einige aus der Gruppe aktiv? Ist der Inhalt des Briefes denn allen BRMs mitgeteilt worden? Offensichtlich dir ja erst nachdem andere BRMs schon tätig geworden waren. Der Inhalt des Briefes hätte allen BRMs mitgeteilt werden müssen. Und wenn dieser Brief nur zur Kenntnisnahme an euch versandt wurde, dann hat doch keiner von euch einen Auftrag erhalten. Folglich sollte ohne Absprache mit dem AN nichts in die Wege geleitet werden. Schöne Grüße!

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