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Anzahl der Mitglieder

C
carpeobenheim
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag unser Betriebsrat besteht zur Zeit nur noch aus 4 mitglieder.... meine Frage: Kann der Bertiebsrat mit 4 Mitglieder rechtlich noch bestehen? oder müssen Neuwahle stattfinden?

1.89807

Community-Antworten (7)

S
Sporty

05.06.2012 um 15:31 Uhr

Ohne weitere Angaben kann man diese frage nicht beantworten. Wieviele Beschäftigte die ihr nach BetrVG vertetet hat euer Unternehmen? Aus wievielen BR-Mitgliedern hat denn ursprünglich euer BR bestanden? Wann wurde zuletzt gewählt bei euch?

O
ohnewissen

05.06.2012 um 15:39 Uhr

§13 II .2 BetrVG sollte weiterhelfen. Ich unterstell mal, dass der BR aus 5 (oder mehr) BRM bestand und Ihr keine Nachrücker mehr habt. - In diesem Fall wären Neuwahlen einzuleiten.

S
Sporty

05.06.2012 um 15:45 Uhr

@ ohnewissen Neuwahlen? Dies kommt doch darauf an, wann die nächsten wahlen turnusgemäß stattfinden würden. Siehe BetrVV § 13 Abs. 3 Satz 2(!)

K
Kulum

05.06.2012 um 15:49 Uhr

@Sporty

schau dir den §13 Abs.2 Ziff.2 BetrVG an. Der passt hier besser.

O
ohnewissen

05.06.2012 um 16:06 Uhr

@Sporty § 13 III.2 bezieht sich die regulären Neuwahlen 2014, 2018 usw. und soll zum Ausdruck bringen, dass (sollte z.B. ein BR das erste Mal gewählt werden) der BR mindestens 1 Jahr im Amt bleiben soll.

G
gironimo

05.06.2012 um 17:50 Uhr

Absolut meine Meinung!

§ 13 BetrVG lesen. Wenn keine Ersatzmitglieder mehr verfügbar sind, eine Neuwahl einleiten.

W
wahlvst

05.06.2012 um 20:08 Uhr

@Sporty

Deine Aussage ist hier FALSCH!!!

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,

Dass dürfte hier wohl zutreffen.

Leitet der BR hier nicht UNVERZUEGLICH Neuwahlen ein, begeht er eine grobe Pflichtverletzung und IHN kann daher die Folge den § 23 BetrVG treffen. Weiter gefährdet er Beschlüsse.

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