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Arbeitsteilung im BR

E
erlemarga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ...ich brauche mal wieder Tipps von Profis...in unserem BR sind die Aufgaben aus meiner Sicht nicht gerecht verteilt. Das soll heißen, wir haben Kollegen die sich im Stuhl zurücklehnen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen und es gibt die ,die sich extrem einbringen und viel Zeit und Kraft investieren. Wie bringe wir die nicht so fleißigen auf Tour??? Sie sollen sich doch nicht in ihrer Freistellung ausruhen ! Gleichegerechte Arbeitsteilung wünsche ich mir....ich glaube sogar im gesetztes Text darüber gelesen zu haben ...aber ich find es einfach nicht wieder :( wer kann mir auf die Sprünge helfen ?? Und danke schonmal für´s Interesse!

99805

Community-Antworten (5)

S
Streikbrecher

02.06.2012 um 23:08 Uhr

Freistellungen erfolgen ja per Beschluss und Beschlüsse kann man ändern!

V
Valdi

03.06.2012 um 02:47 Uhr

Freistellung heist nur von der Arbeitspflicht befreit. Welche BR Arbeit er zu machen hat, kommt auf seine Position an / Schriftfuehrer/inn, Vorsitz und in welchen Ausschuss ist jemand drinnen. Ansonsten macht er BR-Arbeit , wie jeder andere auch. Viele denken das die Freigestellten BR Mitgliedern alle Arbeit erledigen muessen. Es ist Teamarbeit, jeder Ausschuss hat seinen Schwerpunkt und das ganze Gremium muss mitarbeiten, nicht nur delegieren, diskutieren und Abstimmen. Wenn du denkst es koennte besser organisiert sein bei euch, dann lege konstruktive Vorschlaege dem Gremium vor und ueberzeuge sie.

G
gironimo

03.06.2012 um 10:01 Uhr

Natürlich kann der BR durch Beschlüsse Arbeitsaufgaben verteilen. Man muss auch nicht denjenigen freigestellt lassen, von dem man den Eindruck hat, er würde sich nicht genügend einbringen.

Ich fürchte nur, dass es wenig Sinn macht, jemanden eine Aufgabe anzuvertrauen, für dor er keine Lust hat. Auch fehlt es oft an BR-Mitglieder, die sich freistellen lassen möchten.

Das Problem, das Du schilderst findet man in vielen BR-Gremien. Wenn es einem nicht gelingt, den einen oder anderen für die Aufgaben des BR zu begeistern, wird man nicht wirklich an der Situation etwas ändern können. Da dibt es auch kein Patentrezept, wie man Begeisterung weckt; dazu sind die Menschen zu verschieden.

K
KlausPeter

03.06.2012 um 12:11 Uhr

Der BR kann auch nicht per Beschluss BRM zwingen bestimmte Aufgaben zu erledigen.

Der BRV oder Schriftfuehrer haben zwar bestimmte Funktionen welche idR mit bestimmten Aufgaben verbunden sind. Doch auch hier kann sofern das BRM diesen nicht nachkommt nur durch Beschluss die Funktionen anders vergeben. Mehr aber auch nicht.

Also ausser reden ist nichts.

P
Paddy

04.06.2012 um 16:55 Uhr

Manchmal macht es Sinn solche "Faulpelze" dann ganz und gar (soweit möglich) links liegen zu lassen und gar nicht mehr so sehr in die BR-arbeit einzubinden.

Oftmals erkennen diese BR´s dann irgendwann dass die Arbeit irgendwie ohne sie läuft und dass man ihnen auch kaum noch Infos zukommen lässt, weil sie ja eh´nicht richtig mit arbeiten.
Oft wachen diese BR´s dann endlich auf und bringen sich wieder mit ein. Diese "Eigenerkenntnis" ist oft besser als eine Vordiktierte Order.

Man muss eben nicht nur Kinder "erziehen". :-)

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